Hallo!

Ich arbeite in einer Genossenschaft und bin BR Mitglied. Wir haben auf der Generalversammlung jetzt beschlossen, dass wir unser Wirtschaftsjahr ändern, und zwar hatten wir früher den Jahresabschluß zum 31.12. und ab nächstes Jahr zum 30.06.. Jetzt unser Problem: die Geschäftsführung möchte, dass der Urlaub immer zum Ende des Geschäftsjahes abgebaut ist, d.h. dieses Jahr zum 31.12. wie es schon immer war, soweit in Ordnung. Nun sollen durch die Umstellung nächstes Jahr 15 Urlaubstage (also die Hälfte) bis zum 30.06. genommen werden. Ist dies zulässig? In unserer Betriebsvereinbarung steht drin, dass der Urlaub bis zum Ende ds Geschäftsjahres genommen werden muss, im Menteltarifvertrag finde ich nur, dass der Urlaub ein Jahresurlaub ist und im Kalenderjahr genommen werden muss. Was gilt jetzt? Die GF möchte natürlich so verfahren um den Resturlaub nicht als Rückstellung in der Bilanz stehen zu haben.
Gruß Andrea