kann mir jemand sagen, ob, und wenn ja inwieweit, der BR Mitbestimmungsrecht bei der Höhe der Weihnachtsgelder hat und ob er die Unterlagen hierfür (auch für das vorangegangene Wirtschaftsjahr) einsehen darf?
Herzl. Dank an euch!
LG,
BR-V
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Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung