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Mitbestimmung Weihnachtsgratifikation?

B
BR-V
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen zusammen, kann mir jemand sagen, ob, und wenn ja inwieweit, der BR Mitbestimmungsrecht bei der Höhe der Weihnachtsgelder hat und ob er die Unterlagen hierfür (auch für das vorangegangene Wirtschaftsjahr) einsehen darf? Herzl. Dank an euch! LG, BR-V

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

17.11.2006 um 10:03 Uhr

Da solche Dinge unter Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG stehen, sieht´s nicht unbedingt gut aus. Das Einzige was er m.E. nach tun kann ist, zu prüfen ob eine betriebliche Übung vorliegt. Einsicht in die Unterlagen hat er grundsätzlich über den Wirtschaftsausschuss.

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