Arbeitszeit
Guten Abend in die Runde!
Ich habe mal zwei Fragen, bei deren Beantwortung ich mich sehr über Hinweise auf etwaige Paragraphen freuen würde. Ich fang mal an :D
-
Darf der AG sein Personal in der Wochenarbeitszeit im Minus halten? Also bei z.B. einem 35 Std.-vertrag nur 34 Stunden arbeiten lassen, um einen Puffer von max. 10 Std. Minus aufzubauen um gegebenenfalls bei Mehrarbeit durch kranke Kollegen u.ä. dann auszugleichen?
-
Wie verhält es sich mit der Abrechnung von Arbeitszeit, wenn sich am Tag aktuell herausstellt, dass man nicht benötigt wird. Wir sind alle festangestellt und es gibt einen festen Dienstplan. Wenn nun wenig Arbeit für verhältnismäßig zuviel Personal anfällt und der AN an diesem Tag für sieben Std. geplant war, kann er dann nach z.B. drei Stunden nach Hause geschickt werden und muss mit dem Minus auf der Stundenabrechnung leben? Sieben Std. waren geplant und nun hat er/sie vier Std. im Minus...
Viele Grüße!
Community-Antworten (4)
03.12.2014 um 19:17 Uhr
Fragst Du als Betriebsrat? Dann kann der AG ohne BR nicht einseitig die Verteilung der Arbeitszeit aufteilen, wie er es will, weil die Mitbestimmung des § 87 BetrVG gilt.
Wenn es keinen BR gibt, gilt natürlich die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag (was die Schwankungen angeht). Aber grundsätzlich auch § 615 BGB (Annahmeverzug).
Das Betriebsreisiko trägt der AG. Er muss also auch zahlen, wenn er Arbeitsleistung ggf. nicht annehmen kann
03.12.2014 um 19:20 Uhr
Ja ich schreibe als BR. Die Frage nach der Bezahlung stellt sich nicht. Wir haben alle unser Festgehalt. Es geht eher um die Frage der Stundenabrechnung.
03.12.2014 um 19:57 Uhr
1. Darf der AG sein Personal in der Wochenarbeitszeit im Minus halten? Also bei z.B. einem 35 Std.-vertrag nur 34 Stunden arbeiten lassen, um einen Puffer von max. 10 Std. Minus aufzubauen um gegebenenfalls bei Mehrarbeit durch kranke Kollegen u.ä. dann auszugleichen? Mal abgesehen davon, was gironimo zur MB geschrieben hat, kommt es auch darauf an, was im AV oder TV zur Arbeitszeit vereinbart ist. Gibt es eine festgeschriebene oder eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit? Wenn durchschnittlich, welcher Ausgleichszeitraum ist für das Erreichen der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart? Bei einer vereinbarten durchschnittlichen wö. Arbeitszeit kann diese, innerhalb des festgelegten Ausgleichszeitraumes, durchaus schwankend sein.
2.Wir sind alle festangestellt und es gibt einen festen Dienstplan. Wenn es einen Dienstplan gibt, hat der AG sein Direktionsrecht zur Arbeitszeit verbraucht. Der Dienstplan ist verbindlich. Im gegenseitigen Einvernehmen wäre eine Änderung möglich, aber auch dann wäre der BR in der MB. Und nachfolgend noch ein Urteil zu dem Thema überraschender Freizeitausgleich:
Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u.a., dass der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss. Die Arbeitsfreistellung muss dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält. (Bundesarbeitsgericht 1995 - 3 AZR 399/94)
Und bei Euch wäre die Ankündigungsfrist ja noch kürzer.
Ihr solltet mit dem AG sprechen, evtl. eine BV zu einem Arbeitszeitkonto verhandeln, in welcher Regelungen für solche Fälle vereinbart werden könnten.
03.12.2014 um 20:27 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin