Krankschreibung während des Urlaubs
Guten Abend zusammen,ein MA ist während seines Urlaubs krank geworden.Hat jedoch versäumt seinen Dienststellenleiter über eine Krankmeldung innerhalb der 3 Werktage zu informieren,sondern dies nur in Stundenabrechnung am Ende des Monats gekennzeichnet.Jetzt wird er vom GF dazu aufgefordert eine Stellungsnahme dazu zu schreiben.Welche Konsequenzen hat der MA zu erwarten und inwiefern kann da der BR für den MA eingreifen?
Community-Antworten (3)
02.12.2014 um 22:06 Uhr
Während des Urlaubs gilt die Karenzzeit von 3 Tagen nicht, es sei denn, es ist im AV oder TV etwas anderes vereinbart. Bedeutet, nur die Tage, die durch eine AU Bescheinigung nachgewiesen wurden, müssen gutgeschrieben werden. Ein arbeitsrechtlicher Zwang, sich während einer Erkrankung im Urlaub auch krankschreiben zu lassen, besteht nicht. Im schlimmsten Fall würde er die Tage nicht erstattet bekommen. Welche anderen "schlimmen" Konsequenzen erwartet ihr denn? Steht hier Arbeitszeitbetrug zur Debatte?
03.12.2014 um 07:12 Uhr
@ grissu
Ein AN ist während seines Urlaubs NICHT von der Anzeigepflicht einer Arbeitsunfähigkeit gem. § 5 EntgFG entbunden > Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Möchte man seine Urlaubstage "retten", greift die Nachweispflicht bereits ab 1. Tag, da nur die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden (§ 9 BUrlG).
"Hat jedoch versäumt seinen Dienststellenleiter über eine Krankmeldung innerhalb der 3 Werktage zu informieren,sondern dies nur in Stundenabrechnung am Ende des Monats gekennzeichnet."
Wurde überhaupt eine AU Bescheinigung vorgelegt? Wie lange war denn der Kollege AU?
Mehr dazu hier: http://www.heise.de/resale/artikel/Krank-im-Urlaub-1846942.html
03.12.2014 um 13:33 Uhr
Es ist doch immerhin schon einmal positiv, das der AG um eine Stellungnahme bittet.
Schlimmstenfalls kann der AG sagen - keine Krankmeldung also hast Du Urlaub gehabt. Ich sehe da den BR auch gar nicht gefordert. Bestenfalls könnt Ihr dem AN raten, sich nicht um Kopf und Kragen zu reden.
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
BR MItglied möchte Teilnahme an BR Sitzung im Urlaub / AU verbieten
Hallo zusammen, ich bin erst seit kurzem als Vollmitglied in den BR nachgerückt und bin nun mit einem Antrag konfrontiert, der mir Bauchschmerzen bereitet. Einige der "erfahrenen" BR Mitglieder möcht
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit