Resturlaubsanspruch
Hätte da mal eine Frage . Bei uns auf Arbeit explodieren wir gerade mit Arbeitsaufträgen. Der Chef hat die Mitarbeiter gefragt ob sie auf Ihren Resturlaub verzichten (freiwillig)und ihn Anfagng 2015 nehmen (zwecks der Auftragslage) Nun kam ein Mitarbeiter zu mir und sagte das Ihm dadurch 1 Tag Sonderurlaub zustände. Im BUrlG habe ich aber nix gefunden. Ist dies so ? Danke
Community-Antworten (3)
02.12.2014 um 20:06 Uhr
Na der Chef hätte ja nicht fragen brauchen wenn der Urlaub im laufenden Jahr aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann ist ja möglich den Zeitraum bis zum 30.3 auszudehnen. Ein Tag Sonderurlaub gibt es dafür normalerweise nicht ausser der AN hat was mit dem Chef vereinbart oder es gibt etwas im Tarif (Was ich persönlich nicht glaube).
02.12.2014 um 20:23 Uhr
Im BUrlG wirst du so etwas auch nicht finden. Wenn überhaupt, dann nur in einem Tarifvertrag.
In einigen schon älteren Manteltarifen von Verdi gab es solche Regelungen:
"Wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen in den Wintermonaten genommen werden muss, erhält der betroffene als Ausgleich, für jede Urlaubswoche einen zusätzlichen Urlaubstag."
Da es hier ja regelmäßig Besitzstandsklauseln gibt und wenn der Kollege einem solchen TV zugeordnet werden kann, hätte er durchaus einen entsprechenden Anspruch.
02.12.2014 um 20:26 Uhr
Macht doch einfach mal Eure Mitbestimmung bei der Erstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze geltend (§ 87 BetrVG). Dann könnt Ihr mit dem AG aushandeln, was der Verzicht wert ist.
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