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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Resturlaubsanspruch für Azubi?

A
Anonym
Nov 2016 bearbeitet

Eine Auszubildene wurde nach bestandener Prüfung übernommen, hat aber bis zu diesem Datum nicht ihren vollständigen Lehrlingsurlaub genommen. Jetzt weigert sich der Arbeitgeber ihr ihn zu geben. Ist das rechtens?

1.39203

Community-Antworten (3)

K
Karly

03.07.2012 um 22:43 Uhr

Entweder muss der AG den uraub gewähren oder aber er sagt, das Ausbilgungsverhältnis wirde beendet = wie Ausscheiden, dann bestünde aber ein Anspruch aus Auszahlung des Urlaubes lt. Bundesurlaubsgesetz.

Das der AG hier Probleme sieht ist aber nachvollziehbar. Denn das Urlaubsentgelt eines Azubi unterscheidet sich ja merklich von dem eines AN

G
gironimo

04.07.2012 um 10:08 Uhr

Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und nicht das Ende eines Ausbildungsverhältnisses mit anschließender Weiterbeschäfdtigung. Die Frage ist doch, wie hoch ist der Urlaubsanspruch in diesem Jahr (BUrlG, Tarifvertrag) und dieser ist dann zu gewähren.

W
wahlvst

04.07.2012 um 12:46 Uhr

Hier zwei interessante Seiten zum Thema:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung/drazubi/2008/11/23/am_ende_der_ausbildung_resturlau/

wenn du die Abschlussprüfung bestehst, endet dein Ausbildungsverhältnis nach § 21 Berufsbildungsgesetz mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Es ist tatsächlich so, dass du deinen vollständigen Urlaub bis zu diesem Zeitpunkt nehmen solltest - darauf hast du einen Anspruch. Falls du wegen des Endes der Ausbildung deinen Urlaub nicht mehr nehmen kannst, wird er dir ausbezahlt. In der Regel bleibt dabei leider nicht viel übrig.

Wenn du von deinem Betrieb übernommen wirst, bekommst du auch einen neuen Arbeitsvertrag. Würdest du deine "alten" Urlaubstage innerhalb des neuen Beschäftigungsverhältnisses eins zu eins nehmen, Wäre das ja zu deinem Nachteil, da du sie während der Ausbildung erarbeitet hast und nun zu ganz anderen Kondition, sprich für mehr Geld, beschäftigt wirst.


Deshalb solltest du deinen Chef ganz direkt auf das Problem ansprechen und ihn Fragen, ob er dir jetzt schon zusagen könnte, dass du (innerhalb deines neuen Beschäftigungsverhältnisse) vom 23. Juli bis 15. August 2009 Urlaub haben könntest. Der Anspruch auf Sonderurlaub bezieht sich übrigens nur auf die eigene Hochzeit. Wenn Familienangehörige heiraten, hast du nicht automatisch Anspruch auf Urlaub. Aber bestimmt hat dein Chef Verständnis für so einen wichtigen Anlass und wenn er sich jetzt schon darauf einstellen kann, wird es sicher keine Probleme geben. Sollte es wieder Erwarten doch so sein, wende dich am Besten direkt an deine Gewerkschaft und hol dir dort Unterstützung. Hier ist ein Kontakt für dich: ver.di Frankfurt am Main, Fabian Rehm, Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main, Mail fabian.rehm@verdi.de, Fon (0 69) 25 69 28 02, Fax (0 69) 25 69 21 49.

Da kannst du einfach anrufen und nach einem Jugendsekretär fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüsse, Dr. Azubi P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter


http://www.stade.ihk24.de/aus_und_weiterbildung/ausbildung/infos_fuer_betriebe_und_ausbilder/1126276/Urlaubsanspruch_fuer_Auszubildende.html;jsessionid=DB6DFE7A5717EEBED1C816DB20D0F3C8.repl22

u.U. 12_telung des Urlaubsanspruches!!

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