Erstellt am 15.04.2014 um 12:58 Uhr von rolfo
Der Urlaubsanspruch entstand aus der alten arbeitsvertraglichen Regelung und wird somit auch so abgegolten.
Erstellt am 15.04.2014 um 13:01 Uhr von Rapper
Nachdeiner Rechnung würde das ja bedeuten, dass eine 4 Stunden Kraft (einen Tag in der Woche) dann 28 Wochen Urlaub machen könnte.
Ne, mein Lieber, so läuft das nicht. Urlaub wird pro Arbeitswoche gewährt, egal ob 1 Tag pro Woche arbeiten oder 5 Tage in der Woche arbeiten.
Zweitens hat die Kollegin zugestimmt. Warum wollt ihr das Individualrecht dieser Kollegin beschneiden?
Drittens kann der AG den Urlaub anweisen. Er muss aber 14 Tage zusammenhängend sein.
Erstellt am 15.04.2014 um 13:53 Uhr von Pjöööng
Zitat (Rapper):
"Ne, mein Lieber, so läuft das nicht. Urlaub wird pro Arbeitswoche gewährt, egal ob 1 Tag pro Woche arbeiten oder 5 Tage in der Woche arbeiten."
Anderer Auffassung ist z.B. der EUGH, der in der Rechtssache Brandes genau diese arbeitnehmerfreundliche Umrechnung als anzuwenden angesehen hat.
Erstellt am 15.04.2014 um 15:46 Uhr von gironimo
Ja - aber nur die Kollegin könnte klagen. Aber die ist einverstanden.
Darum würde ich mich hier auch nicht quer legen.
Erstellt am 15.04.2014 um 16:45 Uhr von Pjöööng
Nach meinem Verständnis ist die Arbeitnehmerin damit einbverstanden, dass sie jetzt 3,5 Wochen Urlaub nimmt.
Ob sie auch damit einverstanden ist, dass ihr der Urlaub möglicherweise widerrechtlich gekürzt wird, das wissen wir nicht.
Und selbst wenn sie ihr Einverstänndnis mit einer widerrechtlichen Kürzung erklärt haben sollte, dann ist dieses Einverständnis nichts wert.