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Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst

G
Gamsinator
Aug 2024 bearbeitet

Hallo ihr,

in unserem Betrieb wird mittlerweile seit Jahren permanent diskutiert, ob der AG mit den Arbeitszeiten im Nachtbereitschaftsdienst richtig umgeht oder nicht. Bzw. sind wir uns alle einig, dass er es nicht tut. Arbeitsumfeld ist eine Jugendhilfeeinrichtung mit 24h Belegung. Es gibt einen Hausnachtdienst und zusätzlich eine Nachtbereitschaft. Der/die MA im Hausnachtdienst bekommt die volle Arbeitszeit angerechnet, dem Bereitschaftsdienst werden 3h Arbeitszeit nicht angerechnet mit folgender Begründung: "Für alle Gruppen mit einer Nachtbereitschaft wird während der Nachtbereitschaft im Regelfall von einer tatsächlichen Bereitschaftszeit von vier Stunden ausgegangen. Der dadurch entstehende verminderte Vergütungsanspruch wird durch eine verlängerte Pausenzeit von drei Stundenausgeglichen."

D.h. anstatt für die 4h mit dem gesetzlichen Mindestlohn rechnen zu müssen, werden einfach alle Stunden normal berechnet, dafür aber 3h abgezogen (+1h gesetzliche Pause ergibt 4h). Wir haben in diesem Falle also bspw. 10h Nachtbereitschaft, bekommen diese auch bezahlt, es werden aber nur 7h im Stundenkonto angerechnet. Das führ natürlich zu großen Planungsschwierigkeiten, um auf seine wöchentliche Arbeitszeit zu kommen.

Jetzt zur Frage: wir sind uns alle sehr sicher, dass das so der falsche Weg ist. Aber ist es sinnvoll daran zu rütteln, wenn dadurch die 3h statt mit 95% vom TVöD SuE nur mit Mindestlohn vergütet werden? Andererseits kommen durch die derzeitige Regelung halt ständig Probleme bei der Planung auf, weil man ja mehr Dienste verplanen muss, als eigentlich notwendig.

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen.

600014

Community-Antworten (14)

T
takkus

22.08.2024 um 14:54 Uhr

So richtig verstehe ich es nicht. Wenn es einen TV gibt der auch angewandt wird, dann gelten diese Regelungen, es sei denn, es gibt für diesen Fall eine Öffnungsklausel dass in einer BV etwas anderes geregelt werden kann. das wiederum kann aber nur besser und nicht schlechter als die tarifliche Regelung sein.

Dieser Bereitschaftsdienst: ist das ein Rufbereitschaftsdienst, ein Hausbereitschaftsdienst oder gar eine andere Bereitschaftsdienstform?

T
takkus

22.08.2024 um 14:54 Uhr

So richtig verstehe ich es nicht. Wenn es einen TV gibt der auch angewandt wird, dann gelten diese Regelungen, es sei denn, es gibt für diesen Fall eine Öffnungsklausel dass in einer BV etwas anderes geregelt werden kann. das wiederum kann aber nur besser und nicht schlechter als die tarifliche Regelung sein.

Dieser Bereitschaftsdienst: ist das ein Rufbereitschaftsdienst, ein Hausbereitschaftsdienst oder gar eine andere Bereitschaftsdienstform?

G
Gamsinator

22.08.2024 um 15:33 Uhr

Ja, das ist schwierig zu erklären. Wir sind ein privater Träger und haben eine eigene BV, die Arbeitszeiten etc. regelt. Beim Gehalt orientieren wir uns am ÖD und zahlen derzeit 95% vom entsprechenden Gehalt der Tabelle TVöd SuE. Die dient aber rein der vergleichbaren Orientierung und Greifbarkeit für die MA.

Die entsprechenden Dienste sind Hausdienste. Die MA müssen also zwangsläufig im Haus sein; keine Rufbereitschaft o.Ä. Daher ja auch die Gewissheit, dass die volle Arbeitszeit eigentlich berücksichtigt werden muss.

C
celestro

22.08.2024 um 15:44 Uhr

"es sei denn, es gibt für diesen Fall eine Öffnungsklausel dass in einer BV etwas anderes geregelt werden kann. das wiederum kann aber nur besser und nicht schlechter als die tarifliche Regelung sein."

Woher kommt die Idee, eine Öffnungsklausel würde dazu führen, das man nur "bessere Regelungen" treffen darf? Das ergibt überhaupt keinen Sinn.

T
takkus

22.08.2024 um 15:47 Uhr

Naja- so sicher ist das dann eben nicht. Der TVöD gibt für Bereitschaftsdienste eine Faktorisierung vor. Heist, die Zeit des Bereitschaftsdienstes wir in einer bestimmten %-Zahl als Arbeitszeit gewertet.

Wenn ihr eine BV habt in der die ArbZ geregelt sind, dann muss ja auch der BD geregelt sein.

T
takkus

22.08.2024 um 15:48 Uhr

@celestro- ernst jetzt?

C
celestro

22.08.2024 um 16:47 Uhr

"ernst jetzt?"

Selbstverständlich!

siehe z.B.:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/tarifoeffnungsklausel

daraus:

"Sie dienen weiterhin dazu, das Unterschreiten tariflich verbindlich vereinbarter Mindeststandards zuzulassen (z. B. Abweichung von den Tariflöhnen und -gehältern nach unten in wirtschaftlichen Krisensituationen)."

T
takkus

22.08.2024 um 16:58 Uhr

Okay..............

G
Gamsinator

22.08.2024 um 19:17 Uhr

"Wenn ihr eine BV habt in der die ArbZ geregelt sind, dann muss ja auch der BD geregelt sein."

Ist er ja auch mit der Formulierung im Fragen-Post. Aber ob das eben so geht bzw. wir uns mit eventueller Mindestlohnzahlung in den 3h schlechter stellen würden.

H
hamsterpups

23.08.2024 um 09:17 Uhr

Wer hat die BV denn so abgeschlossen? Gibt es den Betriebsrat noch? Was sagt der dazu?

Ich kenne Bereitschaftsregelungen eigentlich nur so, dass für die gesamte Bereitschaftszeit (Anwesenheit) eine Pauschale in Höhe von x% gezahlt wird. Kommt es zum Arbeitseinsatz, wird diese Zeit mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Alternativ gibt es auch Staffelungen der x% bei x% tatsächlichem Arbeitseinsatz.

A
Andi67

23.08.2024 um 09:34 Uhr

Den Stören - "FRIED alias PFRIED" einfach ignorieren...??????

G
Gamsinator

23.08.2024 um 10:28 Uhr

"Wer hat die BV denn so abgeschlossen? Gibt es den Betriebsrat noch? Was sagt der dazu?" Die wurde vor vielen Jahren so abgeschlossen, den damaligen BR gibt es nicht mehr. Wir sind momentan dabei, eine neue BV zur Arbeitszeit zu erarbeiten und daher kommen nun die ganzen Fragen auf den Tisch. Das Thema betrifft ja nun aber auch Arbeitszeit sowie Vergütung und muss daher ja auch differenziert betrachtet werden.

Aber ich werde da wohl einfach mal ein paar Beispielrechnungen anstellen müssen und dann muss man sehen, mit welcher Regelung man sich schlechter stellen würde. Ich kann mir zumindest kaum vorstellen, dass die Belegschaft glücklicher wäre, wenn sie zwar ihre drei Stunden Arbeitszeit regelkonform angerechnet bekommen, dafür aber am Monatsende weniger Geld durch den anteiligen Mindestlohn haben würden.

L
lolium

23.08.2024 um 10:35 Uhr

Warum orientiert ihr euch auch bei der Regelung zu den Nachbereitschaftsdienst nicht auch am Tvöd? Arbeitszeitschutzrechtlich ist die komplette Zeit als Arbeitszeit zu werten. die Vergütung wird nach den jeweiligen Stufen ( I-III) berechnet. In deinem Beispiel: Nachbereitschaft: 10 Std, durchschnittliche Arbeitsleistung in dieser Zeit 4 Std. das wäre nach TVÖD: BD Stufe II, Bewertung als Arbeitszeit = 75 %. D.h. 7,5 Std würden als Arbeitszeit gutgeschrieben und vergütet.

"Aber ist es sinnvoll daran zu rütteln, wenn dadurch die 3h statt mit 95% vom TVöD SuE nur mit Mindestlohn vergütet werden?" _ Die verschiedenen Varianten kann doch einfach mal durchrechnen, bei welcher am Ende mehr € stehen.

Wenn ihr dazu gerade eine BV verhandelt, lohnt sich bestimmt ein Seminarbesuch zu dies Thema, oder auch Beratung durch eine Spezialisten.

G
Gamsinator

23.08.2024 um 10:49 Uhr

"Warum orientiert ihr euch auch bei der Regelung zu den Nachbereitschaftsdienst nicht auch am Tvöd?" Den TVöD ziehe ich gerade zu Rate und da steht folgendes: "§ 9 Bereitschaftszeiten

  1. Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich die/der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen. 2)Für Beschäftigte, in deren Tätigkeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fallen, gelten folgende Regelungen: Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet (faktorisiert). "

Und nun zusätzlich aber dazu ganz am Ende: "Protokollerklärung zu § 9: Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit."

Unsere MA leisten aber alle durchweg Wechselschicht, also sind die oben beschriebenen Regelungen ja wieder hinfällig und müssten einzeln verhandelt werden.

Aber ja, da wird wohl nur rechnen und Fachberatung übrig bleiben.

Vielen Dank euch!

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