Hallo,

wir sind eine Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe und haben im Nachtdienst für etwa 30 Bewohner eine Nachtwache. Zusätzlich macht immer einer der Kollegen Nachtbereitschaft, d.h. wenn ein Notfall ist, muss dieser gerufen werden.

Nun haben wir folgenden Fall...Grundsätzlich würde der BR diese Nachtbereitschaft absetzen wollen, da sie mit nur 2,5 Std. für Rufbereitschaft von 21h-6h bezahlt wird.
Die Heimleitung wollte sich diesbezüglich mit der Heimaufsicht in Verbindung setzen. Alles gut und schön...
Nun zum eigentlichen Anliegen...
Gestern hat der BR auf Grund von Beschwerden erfahren, das die Heimleitung mit der Bereischleitung entschieden hat, diese Nachtbereitschaft auszusetzen um mal zu testen wie das so läuft. Das ist seit Montag der Fall und der BR wurde nicht mal informiert. Bin ich da nicht im Recht, wenn ich sage das wir da mitbestimmungspflicht sind, auch wenn es nur auf Probe ist?

Ich würde mich freuen, schnell von Euch Tipps zu bekommen, da die Leitungsebene da ganz anderer Ansicht ist.