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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR mitbestimmungsspflichtig???

W
Wurzel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir sind eine Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe und haben im Nachtdienst für etwa 30 Bewohner eine Nachtwache. Zusätzlich macht immer einer der Kollegen Nachtbereitschaft, d.h. wenn ein Notfall ist, muss dieser gerufen werden.

Nun haben wir folgenden Fall...Grundsätzlich würde der BR diese Nachtbereitschaft absetzen wollen, da sie mit nur 2,5 Std. für Rufbereitschaft von 21h-6h bezahlt wird. Die Heimleitung wollte sich diesbezüglich mit der Heimaufsicht in Verbindung setzen. Alles gut und schön... Nun zum eigentlichen Anliegen... Gestern hat der BR auf Grund von Beschwerden erfahren, das die Heimleitung mit der Bereischleitung entschieden hat, diese Nachtbereitschaft auszusetzen um mal zu testen wie das so läuft. Das ist seit Montag der Fall und der BR wurde nicht mal informiert. Bin ich da nicht im Recht, wenn ich sage das wir da mitbestimmungspflicht sind, auch wenn es nur auf Probe ist?

Ich würde mich freuen, schnell von Euch Tipps zu bekommen, da die Leitungsebene da ganz anderer Ansicht ist.

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Community-Antworten (4)

M
Mainpower

18.11.2010 um 12:28 Uhr

Hallo, verstehe ich nicht ganz. Der BR möchte die Nachtbereitschaft absetzen. Nun hat die Heimleitung testweise die Nachtbereitschaft abgesetzt und es gab Beschwerden.Warum?? Ist doch in Euerem Sinn.

W
Wurzel

18.11.2010 um 12:45 Uhr

Die Nachtbereitschaft soll irgendwann mal, wenn es genehmigt wird (von der Heimaufsicht) abgeschafft werden. Die Beschwerden kamen von Mitarbeitern, die das auf Grund des Klientel bedenklich finden. Ohne die Beschwerde hätte der BR gar nicht gewußt, das es im Moment gar keine Nachtbereitschaft gibt, da wir 2 Häuser sind. In einem gibt es NB, in dem anderen nicht... Meine Frage geht eigentlich nur darum, ob die Nachtbereitschaft von der Leitung einfach ausgesetzt werden kann, ohne das der BR davon was weiß, oder gar zustimmen musste.

K
Kölner

18.11.2010 um 12:52 Uhr

@Wurzel Das kann der AG allein absetzen. Da hat der BR aus meiner Sicht keine MBR. Bei einer Wiedereinführung ist das wieder etwas anderes...

W
Wurzel

18.11.2010 um 13:56 Uhr

Warum haben wir da kein MBR? Es geht doch um Arbeitszeiten und grundlegende Änderungen beim Dienstplan...

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