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Überstundenzuschlag

S
schreiber
Jan 2018 bearbeitet

Hier mal eine Frage zur Fälligkeit von Überstundenzuschlägen: Für diese ist laut Vertrag ein Zuschlag von 30% zu zahlen. Ebenso existiert ein AZ-Konto, das einmal jährlich bis auf 20 Stunden ausgezahlt wird. Wann wird der Zuschlag fällig? Wenn sie entstanden sind oder bei Auszahlung?

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Community-Antworten (3)

R
rambo

01.12.2014 um 04:25 Uhr

Wenn sie entstanden sind

E
Erbsenzähler

01.12.2014 um 07:45 Uhr

@rambo So kann man es nicht pauschal sagen! Es kommt immer darauf an, was genau im Vertragstext steht!

G
gironimo

01.12.2014 um 15:53 Uhr

Ja, das sollte in der BV definiert sein.

Der BR sollte auch keinen Überstunden zustimmen, wenn nicht die Ausgleiche bzw. Zuschlagszahlungen unklar sind.

Vielleicht solltet Ihr die Gewerkschaft beratend hinzuziehen. Die kennen sich mit solchen Fragestellungen gut aus.

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