Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer hat Überstunden abgeleistet, die auf einem Freizeitkonto gutgeschrieben werden. Der Arbeitgeber möchte, dass diese Überstunden abgebaut und nicht ausbezahlt werden.
Bei uns gibt es 25 % Überstundenzuschlag.
Frage: Ist dieser Überstundenzuschlag auch bei Abbau durch Freizeit auszubezahlen? ( weil geleistet wurden diese Überstunden !! )