Überstundenzuschlag auch bei Freizeitausgleich
Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer hat Überstunden abgeleistet, die auf einem Freizeitkonto gutgeschrieben werden. Der Arbeitgeber möchte, dass diese Überstunden abgebaut und nicht ausbezahlt werden. Bei uns gibt es 25 % Überstundenzuschlag. Frage: Ist dieser Überstundenzuschlag auch bei Abbau durch Freizeit auszubezahlen? ( weil geleistet wurden diese Überstunden !! )
Community-Antworten (3)
03.12.2010 um 09:18 Uhr
Ja, oder die Stunden auf dem Freizeitkonto werden um 25 % erhöht.
03.12.2010 um 10:36 Uhr
Also bei uns steht sogar im TV dass es da keinen Zuschlag gibt wenn es aufs zeitkonto läuft. Unser Sekretär erklärt das immer damit dass wenn es aufs Konto geht der MA im Jahr ja nicht mehr Stunden erbringt
03.12.2010 um 10:53 Uhr
Irgendwie habt ihr beide Recht und zugleich Unrecht :-)
Also erstmal: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den Überstundenzuschlag. Das ganze wird i.d.R. im TV oder AV geregelt. WIE es geregelt ist (ob die 25% grundsätzlich anfallen oder nur wenn die Zeit bezahlt wird) ergibt sich allein aus dieser Rechtsgrundlage. Insofern kann die Aussage von rolfo auch falsch sein.
Zeitkonten (Gleitzeit) ist nicht das selbe wie durch Freizeit auszugleichende Mehrarbeit! Zeitkonten sind eine Ausprägung der "ungleichmäßigen Verteilung der Regelarbeitszeit auf mehrere Werktage" (BAG). Insofern fällt bei Inanspruchnahme keine Mehrarbeit an selbst wenn an einzelnen Tagen länger gearbeitet wird als die tägliche Regelarbeitszeit vorsieht. Insofern KANN per definition ein für Mehrarbeit geltender Zuschlag keine Anwendung finden, außer die der Gleitzeit zugrundeliegende Rechtsgrundlage sieht etwas derartiges explizit vor. Insofern könnte auch Laugen unrecht haben.
Leider ist selbst aus TV oft nicht zu erkennen ob die Mehrarbeitszuschläge auch bei Freizeitausgleich anfallen, oder erst wenn man mehrere Passagen in zusammenhang bringt. Bsp. aus TV IGM Bayern:
§6 Die Mehrarbeitszuschläge betragen für die
- -6. Mehrarbeitsstunde 25% ab der 7. Mehrarbeitsstunde 50%
§5 Mehrarbeit bis zu 16 Stunden kann im Einzelfall auch durch bezahlte Freistellung von der Arbeit ausgeglichen werden. Bei mehr als 16 Stunden kann der AN die bezahlte Freistellung verlangen. Mehrarbeitszuschläge sind grundsätzlich in Geld zu vergüten. Per freiwilliger BV können diese Zuschläge auch als Freizeit ausgeglichen werden. Per freiwillige BV kann geleistete Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Zuschalgspflicht bleibt davon unberührt sofern der Ausgleich nicht innerhalb von 2 Monaten erfolgt.
So. Viel Spaß beim Zerpflücken des WENN und ABER..... Grundsätzlich also Mehrarbeitszuschlag in Geld, Freistellung ist nicht verpflichtend, außer es waren mehr als 16 Stunden. BR/AG können die Zuschläge in Zeit umwandeln. BR/AG können die Zuschläge auch ganz abschaffen wenn vereinbart wird das Überstunden immer abgefeiert werden und das innerhalb 2 Monaten.
Wie gesagt NUR im Geltungsbereich TV IGM Bay. Was für Euch gilt, wer weiß?
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