Überstundenzuschlag - Kann man uns dafür haftbar machen?
Wir haben mit der GF einen Überstundenzuschlag mündlich ausgehandelt und haben jetzt folgendes Problem: Wir haben darüber einen Aushang gemacht und die GF zahlt den Überstundenzuschlag ohne Angabe von Gründen nicht. Die Belegschaft ist sauer. Kann man uns dafür haftbar machen?
Community-Antworten (15)
06.05.2007 um 00:27 Uhr
bolly, zumindest bei der Wahl zum BR in ein Paar Jahren.Durch Abwahl !
Habt ihr den kein Gesprächsprotokoll von der Vereinbarung ?
06.05.2007 um 00:31 Uhr
@Bolly, da hat euch die GF aber sauber vorgeführt. Haftbar könnt ihr dafür zwar nicht gemacht werden, aber ihr solltet daraus lernen!
06.05.2007 um 00:31 Uhr
@ Bolly
was bitte stellst du dir unter " haftbar" vor?
LG
06.05.2007 um 00:35 Uhr
na das er wohl die Überschläge selber Tragen muss .-))
06.05.2007 um 01:56 Uhr
@ Waschbär
du meinst, sie könnten auf das Vermögen des BR zugreifen? :-)))))
Liebe Grüße
06.05.2007 um 02:20 Uhr
Wie sagte schon Mephisto in Goethes Faust: “Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.”
Der Betriebsrat als Organ besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Damit ist er nicht rechtsfähig, aber doch beteiligungsfähig zB in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung. Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat greifen nicht. Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrates haften jedoch nach den allgemeinen Regeln des BGB.
06.05.2007 um 03:29 Uhr
sphinx, klar.... Sie müssen nur an den Wachen(Heini) vom BRV(Alleinherscher) vorbei .... Dan ist der weg offnen zum Schatz des GBR ! Jauel
@ Heini, bist Du wirklich so , oder ... wie ???
06.05.2007 um 05:03 Uhr
Bolly, dein BR genehmigt der GL bestimmt alle Überstunden immer einfach so oder .... ? ggf solltet ihr den Hebel an der Stelle anbringen "Überstunden", müssen ja nun mal gründe haben .... Z.B zu wenig AN´s ? Möchte AG lieber mehr Leute Einstellen,anstatt Überstunden Zuschläge zu zahlen ?
06.05.2007 um 22:25 Uhr
Bolly
Oral ! Da habt ihr nun Bestimmt die Schnautze voll ?
Man könnte auch sagen,da hat der BR den Mund zu voll genommen !
07.05.2007 um 00:28 Uhr
tja, erstmal: Pech gehabt.... Andererseits: die Absprache ist eine klare Regelungabsprache, also ein mündlicher Vertrag analog zu einer BV. Was bleibt dem BR? Den ArG vorzuführen, sprich die Zeugen zu benennen (auch Teilnehmer der ArG) und es auf einer Betriebsversammlung öffentlich anzuprangern dass der ArG sich nicht an Absprachen hält - mit direkter Fragestelle an den ArG warum!
07.05.2007 um 00:35 Uhr
hans,
Welche Zeugen ausser die vom BR ???
Anprangen auf der Betriebsversammlung ? Jo ! Gib dem AG noch mehr "Fisch" an die Gräten. Störung des Betriebsfriedens ....
07.05.2007 um 00:42 Uhr
waschbär, warum fisch an die gräten? absprache ist absprache und damit ist der fisch geputzt... (
Wenn der ArG sich seines Wortes nicht entsinnen kann solle man dieses auch benennen können. Störung des Betriebsfrieden m.E. nur, wenn zu Massnahmen aufgerufen wird - das soll ja nicht der Fall sein. Wie geschrieben - den ArG höflich aber deutlich fragen, wie der Erinnerungungverlust zu Stande kommt.
07.05.2007 um 00:48 Uhr
hans,
Bolly geht wohl mehr der "mors" auf grundeis weil er Angst hat das er Zahlen muss.
Er sollte lieber Lernen wie er als BR absprachen trifft welche auch Verbindlich sind .
Auf der Versammlung, würde ihn der AG nur in "Stücke" zerreissen (Vermutung weil wen der AG schon öffentlich sagt das der BR lügt ) traue ich ihm noch ganz andere sachen zu.
Ich gehe mal dafon aus das der Ag ein Schleimer ist der den Br nicht ernst nimmt und bei wieder stand "voll" seine Stärken ausspielt....
Der Br würde nach meiner Meinug nur den "Kurzen" ziehen und noch mehr Verlust in der Belegschaft Ernten .
07.05.2007 um 00:50 Uhr
ach ja ... für die Betriebsversammlung und den ArG vorzuführen sollte man natürlich etwas politisches Geschick aufweisen... Nicht nur den Paragraphenholzhammer ;-)
07.05.2007 um 00:53 Uhr
hans, jeep, denke ich auch.es gibt dinge die muss man gut abwägen auch die massnahmen und risiken.
Nicht jede Massnahme,passt zu jedem Rat ...
Verwandte Themen
Überstundenzuschlag auch bei Freizeitausgleich
Folgender Fall: Ein Arbeitnehmer hat Überstunden abgeleistet, die auf einem Freizeitkonto gutgeschrieben werden. Der Arbeitgeber möchte, dass diese Überstunden abgebaut und nicht ausbezahlt werden.
haftbar gemacht für Schaden
Hallo, ein Arbeiter hat eine Abmahnung bekommen. Grund: Er ist mit dem Stapler gegen ein herunterkommendes Tor gefahren. Ihm wurde grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Die wird bestritten und gegen Darst
Der Vorsitzende bekommt mehr Geld - Ist das so rechtens?
In unseren Betrieb bekommt der Betriebsvorsitzende noch als einziger einen Überstundenzuschlag bezahlt, wenn er mehr als 8 Stunden täglich im Dienst ist. Diese Regelung gab es bei einer ehemalig gülti
Arbeitszeiten neu geregelt im Änderungsvertrag
Hallo liebes Forum, uns stellt sich folgende Frage, nachdem eine 40 Std. Wo. eingeführt wurde sollen nun alle Mitarbeiter Änderungsverträge bekommen. Hier ist folgender Wortlaut: Beginn der Arbeits
Absurdes Theater - Unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlässt kann dieser dann dafür haftbar gemacht werden?
Hallo zusammen. Ich habe eine kniflige Frage! Wenn der Arbeitgeber einem Betriebsratmitarbeiter unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlä