Erstellt am 05.05.2007 um 22:27 Uhr von waschbär
bolly,
zumindest bei der Wahl zum BR in ein Paar Jahren.Durch Abwahl !
Habt ihr den kein Gesprächsprotokoll von der Vereinbarung ?
Erstellt am 05.05.2007 um 22:31 Uhr von Mona-Lisa
@Bolly,
da hat euch die GF aber sauber vorgeführt.
Haftbar könnt ihr dafür zwar nicht gemacht werden, aber ihr solltet daraus lernen!
Erstellt am 05.05.2007 um 22:31 Uhr von sphinx
@ Bolly
was bitte stellst du dir unter " haftbar" vor?
LG
Erstellt am 05.05.2007 um 22:35 Uhr von waschbär
na das er wohl die Überschläge selber Tragen muss .-))
Erstellt am 05.05.2007 um 23:56 Uhr von sphinx
@ Waschbär
du meinst, sie könnten auf das Vermögen des BR zugreifen? :-)))))
Liebe Grüße
Erstellt am 06.05.2007 um 00:20 Uhr von Heini
Wie sagte schon Mephisto in Goethes Faust:
“Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.”
Der Betriebsrat als Organ besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Damit ist er nicht rechtsfähig, aber doch beteiligungsfähig zB in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung. Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat greifen nicht.
Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrates haften jedoch nach den allgemeinen Regeln des BGB.
Erstellt am 06.05.2007 um 01:29 Uhr von waschbär
sphinx,
klar.... Sie müssen nur an den Wachen(Heini) vom BRV(Alleinherscher) vorbei .... Dan ist der weg offnen zum Schatz des GBR ! *Jauel*
@ Heini, bist Du wirklich so , oder ... wie ???
Erstellt am 06.05.2007 um 03:03 Uhr von waschbär
Bolly,
dein BR genehmigt der GL bestimmt alle Überstunden immer einfach so oder .... ? ggf solltet ihr den Hebel an der Stelle anbringen "Überstunden", müssen ja nun mal gründe haben .... Z.B zu wenig AN´s ? Möchte AG lieber mehr Leute Einstellen,anstatt Überstunden Zuschläge zu zahlen ?
Erstellt am 06.05.2007 um 20:25 Uhr von Pimmelimpo
Bolly
Oral ! Da habt ihr nun Bestimmt die Schnautze voll ?
Man könnte auch sagen,da hat der BR den Mund zu voll genommen !
Erstellt am 06.05.2007 um 22:28 Uhr von hans
tja, erstmal: Pech gehabt.... Andererseits: die Absprache ist eine klare Regelungabsprache, also ein mündlicher Vertrag analog zu einer BV.
Was bleibt dem BR? Den ArG vorzuführen, sprich die Zeugen zu benennen (auch Teilnehmer der ArG) und es auf einer Betriebsversammlung öffentlich anzuprangern dass der ArG sich nicht an Absprachen hält - mit direkter Fragestelle an den ArG warum!
Erstellt am 06.05.2007 um 22:35 Uhr von waschbär
hans,
Welche Zeugen ausser die vom BR ???
Anprangen auf der Betriebsversammlung ? Jo ! Gib dem AG noch mehr "Fisch" an die Gräten. Störung des Betriebsfriedens ....
Erstellt am 06.05.2007 um 22:42 Uhr von hans
waschbär, warum fisch an die gräten?
absprache ist absprache und damit ist der fisch geputzt... (
Wenn der ArG sich seines Wortes nicht entsinnen kann solle man dieses auch benennen können.
Störung des Betriebsfrieden m.E. nur, wenn zu Massnahmen aufgerufen wird - das soll ja nicht der Fall sein. Wie geschrieben - den ArG höflich aber deutlich fragen, wie der Erinnerungungverlust zu Stande kommt.
Erstellt am 06.05.2007 um 22:48 Uhr von waschbär
hans,
Bolly geht wohl mehr der "mors" auf grundeis weil er Angst hat das er Zahlen muss.
Er sollte lieber Lernen wie er als BR absprachen trifft welche auch Verbindlich sind .
Auf der Versammlung, würde ihn der AG nur in "Stücke" zerreissen (Vermutung weil wen der AG schon öffentlich sagt das der BR lügt ) traue ich ihm noch ganz andere sachen zu.
Ich gehe mal dafon aus das der Ag ein Schleimer ist der den Br nicht ernst nimmt und bei wieder stand "voll" seine Stärken ausspielt....
Der Br würde nach meiner Meinug nur den "Kurzen" ziehen und noch mehr Verlust in der Belegschaft Ernten .
Erstellt am 06.05.2007 um 22:50 Uhr von hans
ach ja ... für die Betriebsversammlung und den ArG vorzuführen sollte man natürlich etwas politisches Geschick aufweisen... Nicht nur den Paragraphenholzhammer ;-)
Erstellt am 06.05.2007 um 22:53 Uhr von waschbär
hans,
jeep, denke ich auch.es gibt dinge die muss man gut abwägen auch die massnahmen und risiken.
Nicht jede Massnahme,passt zu jedem Rat ...