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Der Vorsitzende bekommt mehr Geld - Ist das so rechtens?

D
Der_Betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

In unseren Betrieb bekommt der Betriebsvorsitzende noch als einziger einen Überstundenzuschlag bezahlt, wenn er mehr als 8 Stunden täglich im Dienst ist. Diese Regelung gab es bei einer ehemalig gültigen BV, die vor 3 Jahren dementsprechend geändert wurde, dass nur ab einer Gesamtstundenanzahl von über 200 Stunden Überstundenzuschlag gewährt wird. Auf Anfrage bei unseren Vorsitzenden teilte er mit, das sich dies auf eine individualrechtlichen Verhandlung mit der GL beruht und dies schliesslich jeder tun kann! Ist das so rechtens? Oder kann man da schon von Vorteilsnahme im Amt sprechen. Man muss dazu sagen, das der Vorsitzende sehr arbeitergeberfreundlich handelt!

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Community-Antworten (3)

M
Mantarine

11.09.2005 um 20:59 Uhr

Ist der Betriebsratsvorsitzende denn freigestellt?

V
viktor

12.09.2005 um 10:12 Uhr

Natürlich kann auch individualrechtlich was geregelt sein. Wenn der Vorsitzende dies aber für sich persönlich erreicht hat - warum dann nicht als BR für alle? Böse Zungen werden natürlich auch gleich sagen, das sein persönlicher Verhandlungserfolg mit einem kollektiven Misserfolg bezahlt wurde.

N
nina

12.09.2005 um 16:53 Uhr

hallo der_betriebsrat,

gegenfrage:

wenn ihr das gefühl habt, er handelt generell nicht in eurem interesse, warum ist er dann noch der vorsitzende? nicht nur die mitarbeiter haben den br, den sie verdienen, sondern auch ein gremium hat den vorsitz, den es verdient. ihr seid am zuge, wenn der vorsitzende nicht das macht was das gremium möchte oder beschließt...

viele grüße

nina

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