In unseren Betrieb bekommt der Betriebsvorsitzende noch als einziger einen Überstundenzuschlag bezahlt, wenn er mehr als 8 Stunden täglich im Dienst ist. Diese Regelung gab es bei einer ehemalig gültigen BV, die vor 3 Jahren dementsprechend geändert wurde, dass nur ab einer Gesamtstundenanzahl von über 200 Stunden Überstundenzuschlag gewährt wird. Auf Anfrage bei unseren Vorsitzenden teilte er mit, das sich dies auf eine individualrechtlichen Verhandlung mit der GL beruht und dies schliesslich jeder tun kann! Ist das so rechtens? Oder kann man da schon von Vorteilsnahme im Amt sprechen. Man muss dazu sagen, das der Vorsitzende sehr arbeitergeberfreundlich handelt!