Erstellt am 30.11.2014 um 11:55 Uhr von Pickel
Du hast den Vertrag so unterschrieben und damit anerkannt dass dein Chef so verfahren darf. Ohne BR hast du keine Chance. Gründe einen ;-)
Erstellt am 30.11.2014 um 11:59 Uhr von AbisZ
Bis jetzt hab ich nichts unterschrieben
Erstellt am 30.11.2014 um 12:02 Uhr von PeterPaula
@AbisZ, was steht EXAKT (!) zum Thema Überstunden in Deinem AV?
WIE hast Du den TZ Wünsch EXAKT im Antrag formuliert? Mit Verteilung der restlichen AZ innerhalb der Woche?
Erstellt am 30.11.2014 um 12:32 Uhr von Moreno
Also wie schon Pickel schreibt ist es ohne BR echt schwer schreib doch mal die Zeiten auf die Du arbeiten kannst unterberücksichtigung der Kinderbetreuung und geh damit zum AG ob dies irgendwie möglich ist.
Erstellt am 30.11.2014 um 12:36 Uhr von AbisZ
Im AV steht dass ich Überstunden leisten muss wenn es der Betrieb verlangt (ohne Angaben von einer bestimmten Menge oder Dauer)
Im Teilzeit Antrag habe ich 7 Stunden täglich Mo - Fr , 35 Stunden die Woche geschrieben.
Erstellt am 30.11.2014 um 12:45 Uhr von PeterPaula
@Moreno, ich würde ihn nicht kniend anbeten mir die TZ zu geben um meine gesetzliche Pflichten, nämlich die Erziehung und Aufsicht von Kindern, genüge zu tun ;)
@AbisZ, also eine unbestimmte Anzahl von Überstunden sind von Dir abzuleisten? Würdest Du Dein Gehalt eher überirdisch, durchschnittlich oder im unteren Segment in Eurem Unternehmen bzw. dem Bereich wo Du arbeitest einstufen?
Nachtrag:
Sorry, hast ja geschrieben ohne Dauer und Anzahl ;) die Letzte Frage wäre dennoch wichtig um zu beurteilen ob diese Klausel nichtig oder legal wäre ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 12:55 Uhr von Cosinus
Vorab sollte erst mal geklärt werden, ob es sich hier um eine Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Altersteilzeitgesetz (AltTZG) oder Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) handelt.
Teilzeitarbeitnehmer nach dem TzBfG sind zur Leistung von Überstunden nicht verpflichtet. Das würde dem Grundgedanken von Teilzeit auch entgegen stehen. Daher würde eine Regelung in einem AV auch keinen Bestand haben.
Werden dennoch freiwillig Überstunden geleistet, sind diese ja üblicherweise bis zur Vollzeitarbeitsgrenze normal zu vergüten, erst darüber hinaus mit Zulagen. Das einem AG dann ja besonders gefallen dürfte. Spart er hier doch den einen oder anderen Euro ein. Was nach meiner Ansicht, dann aber auch eine Diskriminierung wäre.
Erstellt am 30.11.2014 um 12:55 Uhr von Pickel
peterPaula sag dem Fragesteller aber auch dass er sein Anrecht persönlich dann vor Gericht (auf eigene Kosten) durchsetzen muss. Ist nicht jedermanns Sache.
Erstellt am 30.11.2014 um 13:00 Uhr von PeterPaula
@Pickel, da sind wir doch noch lange nicht ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 13:07 Uhr von Cosinus
Durchgesetzt werden muss hier überhaupt nichts. Einfach nicht machen reicht vollkommen aus.
Wenn dann jemand etwas durchsetzten möchte, ist es der AG, und dem Wünsche ich dann viel Spaß.
Erstellt am 30.11.2014 um 13:11 Uhr von PeterPaula
@Cosinus, eben nicht! Die TZ ist abhängig von einem Konsens zwischen AN und AG, einfach nicht machen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 13:13 Uhr von Moreno
Peterpaul was heisst denn hier anknien wenn ich zum Chef sage in diesem Zeitraum kann ich arbeiten und in den braucht mich mein Kind?
Erstellt am 30.11.2014 um 13:17 Uhr von PeterPaula
@Moreno, stell Dir das Gespräch doch einfach mal gedanklich vor, dann weisst Du was ich meinte ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 13:22 Uhr von Cosinus
@PeterPaula
„Die TZ ist abhängig von einem Konsens zwischen AN und AG
Wo hast du das Märchen denn her?
Und wenn etwas klar ist, was bei Überstunden der Fall ist, darf auch ein AG nicht einfach etwas anweisen, was nicht angewiesen werden darf.
Was du hier beschreibst, kann nur bei zulässigen Anweisungen zutreffen, hier aber keinesfalls.
Wo kein Direktionsrecht besteht, gibt es auch nichts zu dirigieren, bzw. Anzuweisen.
Ihr solltet ein Bauchgefühl besser dort lassen, wo es hingehört und nicht danach Urteilen oder argumentieren.
Erstellt am 30.11.2014 um 13:45 Uhr von AbisZ
Mein Gehalt ist im mittleren Bereich,und der Antrag hab ich fast im direkten Anschluss an meine Elternzeit beantragt es ist nur Urlaub dazwischen
Erstellt am 30.11.2014 um 13:45 Uhr von gironimo
Der Teilzeitvertrag ist Verhandlungssache. Du musst Dich ja nicht darauf einlassen. Je nach Wertschätzung Deiner Person und Deinen Argumenten wird der AG vielleicht auf die Formulierung mit der Mehrarbeit verzichten. Ansonsten könntest Du - in Ermanglung eines BR ggf. auch einen Fachanwalt beauftragen, den Vertrag mit dem AG zu verhandeln.
Aber ob das anzuraten ist ....
>Wir machen seit Jahren Überstunden < schon deshalb solltet Ihr doch in Erwägung ziehen, einen BR zu wählen.
Erstellt am 30.11.2014 um 13:53 Uhr von PeterPaula
@Cosinus, worüber reden wir beide hier? Über TZ oder über die Anweisung von Überstunden?
Erstellt am 30.11.2014 um 14:44 Uhr von Cosinus
Ich denke doch von beidem.
Und es ist ein gravierender Unterschied, ob ich diese in einem Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnis anweise, bzw. Anweisen darf oder nicht. Hieraus ergeben sich dann auch unterschiedliche Rechtsfolgen.
Erstellt am 30.11.2014 um 15:15 Uhr von PeterPaula
Du denkst also, wenn ein AN einen TZ-Antrag beim AG fristgerecht einreicht, der AG mit TZ-Antrag SO nicht einverstanden ist, soll der AN einfach so arbeiten wie er es in seinem Antrag beantragt hat? Mit den Überstunden wäre ich auf jeden Fall d'acord mit Dir, schrieb ich auch bereits vor Deinem Post, dass dieser Passus offenbar ein ilegaler und somit nicht rechtswirksammer in dem AV ist ;)
Erstellt am 30.11.2014 um 16:40 Uhr von Cosinus
Nein, so denke ich natürlich nicht. Wo sollte ich das auch so dargestellt haben?
Wenn du das auf das von mir betitelte Märchen bezüglich deines „zwingenden Konsens“ beziehst, so habe ich hiermit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es eines solchen nicht bedarf. Wenn es einen gibt, umso besser. Zwingend ist er aber nicht.
Das heißt jetzt natürlich nicht, dass er jetzt einfach arbeiten darf, wie ihm beliebt (noch nicht!).
Wie der Werdegang dann ist, dürfte doch klar sein. Wem dieses nicht klar ist, dem sei das Inhalieren des § 8 TzBfG, hier besonders die Absätze 4 und 5 einmal ans Herz gelegt.
Erstellt am 30.11.2014 um 17:22 Uhr von Moreno
Oh Cosinus /Orion / Racer usw. Wann gibst Du es endlich auf?
Erstellt am 01.12.2014 um 11:10 Uhr von PeterPaula
@AbisZ, da Du den TZ-Antrag fristgerecht und schriftlich abgegeben hast, hast Du Deinen "Part" bezüglich TZ erledigt. Wärend der Verhandlung mit Deinem AG ist es offenbar zu keiner für beiden Seiten befriedigenden Lösung gekommen. Nun stellt sich mir abschließend noch die Frage, ob Dein AG den Antrag, so wie Du ihn gestellt hast (!), spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten TZ schriftlich abgelehnt hat. Hat er dies nicht spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten TZ schriftlich abgelehnt, gilt Deine TZ als vereinbart. Darauf würde ich Deinen AG auch nochmal schriftlich hinweisen. Ob Du dies vor oder nach der Monatsfrist machst bleibt Dir überlassen.
Zu den Überstunden sei zu sagen, das der Passus von "generell Überstunden, egal wie viele" in Deinem Fall - wie wohl auch für fast alle AN in Eurem Unternehmen - unzulässig ist und auch, wie von @cosinus beschrieben wurde, von TZ AN nicht geleistet werden brauchen, da dies dem Grundgedanken der TZ zuwiderlaufen würde.
Erstellt am 01.12.2014 um 11:31 Uhr von AbisZ
An alle
Danke für die guten tipps
Ihr seid Top
Erstellt am 02.12.2014 um 20:46 Uhr von Cosinus
@Moreno
Kannst du mir bitte auch die Lottozahlen nennen?
Vielleicht klappt das ja besser.