Erstellt am 28.11.2014 um 10:49 Uhr von Dezibel
Nicht unterschreiben.
Eine einseitige AV-Änderung ist so nicht vorgesehen, es gehören immer zwei dazu.
Erstellt am 28.11.2014 um 12:00 Uhr von rolfo
Zur Arbeitszeit gehören auch das Bereitstellen des Fahrzeugs, evtl. Reinigung, Hilfe beim Einsteigen der Fahrgäste, Wartezeiten die vergütet werden müssen usw
Erstellt am 28.11.2014 um 12:15 Uhr von moreno
Wie Dezibel sagt eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages geht ja nicht sondern nur mit Änderungskündigung und da seid Ihr dann ja mit im Boot. Ich würde eine Betriebsversammlung zu diesem Thema machen und die Kollegen über ihre Rechte aufklären.
Erstellt am 28.11.2014 um 15:44 Uhr von gironimo
Fragt doch mal Euren AG, was er mit der Änderung bezweckt.
>welche gesetzliche Grundlage gibt es< Gerade das solltet Ihr den AG fragen - zu erkennen ist keine - außer das man Verträge durch gegenseitigem Einvernehmen (beide Seiten unterschreiben) ändern kann.
Wenn Ihr doch behinderte Menschen befördert, ist dies doch gerade die Arbeit.
Auch von mir: Klärt die Kollegen auf, damit sie nicht einfach einen neuen Vertrag unterschreiben.