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Urlaubsanspruch Eltern Ferien/ Brückentage

A
Aniger
Nov 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde, folgende Problematik: Alleinerziehende TZ-Kraft (25 Std.), mit im Arbeitsvertrag festgehaltenen Vereinbarung als Vertretung der Kollegin (35 Std.) in deren Urlaub diese Zeit (35 Std.) anwesend zu sein. Nun beansprucht sie alle Ferien und Brückentage für sich, da sie keine solche Vertretung zu diesen Tagen machen kann (und auch nicht Willens ist). Sie lehnt jegliche Urlaubsanträge in diesen Zeiträumen ab, da sie niemand für ihr 8-jähriges Kind hätte. Ein Gespräch mit ihr und der Büroleitung blieb bisher erfolglos. Was können wir noch tun. Vor allem wenn sie generell die Vertretung ablehnt und somit der Urlaubsantrag ohne Vertretung nicht gewährt wird?

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Community-Antworten (5)

G
GabrielBischoff

03.11.2022 um 15:46 Uhr

Lassen wir mal die Wertungen raus, wir haben hier zwei Urlaubswünsche die im Konflikt stehen. Es ist klar, dass auf die alleinerziehende Mutter besondere Rücksicht gehalten werden muss. Aber auch die kinderfreie Kollegin darf ein paar Sonnenstrahlen und zwei Wochen Urlaub am Stück haben.

Was wollt ihr denn konkret erreichen? Ihr habt ja die große Bombe im Gepäck. Der Betriebsrat kann im Zweifel bei Ablehnung der Gewährung von Urlaub durch den Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, wenn dies auch Auswirkungen auf die übrige Belegschaft hat.

A
Aniger

03.11.2022 um 16:40 Uhr

Welche Bombe?

E
enigmathika

03.11.2022 um 17:03 Uhr

Ihr als Betriebsrat könnt da gar nichts tun. Wenn sich jemand über das Verhalten der Kollegin beschwert, nehmt Ihr diese Beschwerde an und fordert Abhilfe vom Arbeitgeber.

Wenn die Kollegin ihren Arbeitsvertrag (lehnt generell Vertretung ab, obwohl sie das vertraglich zugesichert hat) nicht einhält, sieht es schlecht für sie aus.

C
celestro

03.11.2022 um 17:16 Uhr

sie lehnt ja nicht ab, Vertretung zu machen ... sie lehnt ab, jemanden zu vertreten zu Zeiten, wo sie nicht vertreten kann.

Da ist mMn nichts gegen einzuwenden. Man hätte sich ggf. darum Gedanken machen müssen, bevor man eine alleinerziehende Mutter einstellt.

Und was heißt "Gespräch war erfolglos"? Was sagt denn die Büroleitung dazu? Aus sozialer Sicht ist es sicherlich problematisch, das sie in den Ferien oder zu Brückentagen vertreten soll.

D
DummerHund

03.11.2022 um 18:14 Uhr

Alleine zu sagen da kann ich nicht wird wohl nicht ausreichend sein. Sie wird schon einen wichtigen Grund darlegen müssen, ansonsten wird sie sich an vertraglichen Vereinbarungen halten müssen.

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