Befristungen für Ferien
Unser AG stellt für die Ferien in einigen Bereichen Aushilfen ein. Diese wurden bisher nach §14/1 mit dem Grund "Mehrbedarf während der Ferien" beim BR angehört und eingestellt. In der Stellenausschreibung werden diese als Ferienjob beschrieben. Nun ist dem AG aufgefallen, dass er die Aushilfen dann nicht einfach verlängern kann bzw. nicht von §14/1 auf §14/2 wechseln kann und will diese Aushilfen für die Ferien nach §14/2 einstellen. Uns ist klar, dass eine zeitliche Befristung durchaus möglich ist, können wir aber trotzdem auf eine sachliche Befristung drängen da der Grund die Ferien sind und dies bisher auch immer so gehandhabt wurde? Der Hintergrund dazu ist, dass wir der ewigen "Befristerei" dadurch Einhalt gebieten wollen. Noch ein Punkt: In der uns vorliegenden Personalplanung nach §92 sind auch nur Ferienkräfte geplant, keine weiteren Investitionen.
Community-Antworten (4)
17.03.2016 um 12:06 Uhr
Der AG braucht Euch keinerlei Auskünfte darüber zu geben, ob mit oder ohne Sachgrund eingestellt wird. Auch ist er nicht verpflichtet, Euch den Sachgrund zu nennen, sofern es einen gibt und er es danach macht.
Auch wenn Ihr die Gründe jetzt kennt, habt Ihr keine rechtliche Möglichkeit, eine Sachgrundbefristung zu fordern. Wenn er nach 14/2 einstellen will, macht er die entsprechende Anhörung für den Betriebsrat und fertig.
17.03.2016 um 12:23 Uhr
Ich würde die Information, ob eine sachgrundbefristung vorliegt oder nicht schon für erforderlich ansehen. Wie soll denn sonst der BR prüfen können, ob die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt (hier TzBfG).
Allerdings müssen die Sachgründe zum § 14 Abs. 1 TzBfG passen. Bei Verlängerungen sehe ich jetzt keine Probleme. Eher wenn ein zeitlich befristeter Ferienjob'er bereits in den letzten Ferien zeitlich befristet war.
17.03.2016 um 12:40 Uhr
"Ich würde die Information, ob eine sachgrundbefristung vorliegt oder nicht schon für erforderlich ansehen. Wie soll denn sonst der BR prüfen können, ob die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt (hier TzBfG)."
Sag das dem BAG. ;-)
https:openjur.de/u/356413.html
17.03.2016 um 15:01 Uhr
Zitat (gironimo): "Ich würde die Information, ob eine sachgrundbefristung vorliegt oder nicht schon für erforderlich ansehen. Wie soll denn sonst der BR prüfen können, ob die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt (hier TzBfG)."
Sorry, aber eine unwirksame Befristungsabrede heißt doch nun wirklich nicht, dass die Einstellung gegen ein Gesetz verstößt!
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