Hallo!
Wir würden gegeben, in einem kniffligen Fall zu vermittel/schlichten, und sind nicht sicher, wie wir es wirklich rechtlich sicher machen sollen.
Also ich fang mal an: wir haben hier eine AN, die 2 Leute mit schulpflichtigen Kindern vertritt in der Urlaubszeit. Diese 2 Leuten haben sich bisher immer die Ferien geteilt (je 3 Wochen Sommer-, und je 1 Woche Oster- bzw. Weihnachtsferien). Nun hat sie einen neuen Freund, der schulpflichtige Kinder hat, und sie möchte auch in den Ferien haben. Die anderen beiden AN sind darüber ni gut erfreut und sehen es nicht ein, sich die Ferien nun mit ihr aufzuteilen, was unser Vorschlag war. Sie argumentieren damit, das die Kollegin weder mit ihrem neuen Freund in einem Haushalt lebt, noch, das die Kinder im Haushalt des Vaters leben, sondern überwiegend bei der Mutter, und er nur das Standard-Besuchsrecht hat bei gemeinsamen Sorgerecht mit der Kindsmutter.
Die Situation ist recht angespannt; die beiden mit leiblichen Kindern pochen auf ihren Rechtsanspruch. Wir haben zwar zig Kompromisse vorgeschlagen, aber es ist recht verfahren. Jetzt kam die AN mit den 'Stiefkindern' heute an und pocht nun auch auf das BUrlG. Das irritiert uns dann doch sehr, natürlich versuchen wir gerade, eine gerechte und faire Lösung für alle 3 zu erarbeiten, aber einen wirklichen _Rechtsanspruch_ sieht hier keiner von uns für sie.
Was meint ihr?