Urlaubsplanung - Müssen dabei Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien Vorrang haben?
Müssen bei der Urlaubsplanung Eltern schulpflichtiger Kinder in den Ferien Vorrang haben, bzw. kann der AG einem AN ohne schulpflichtige Kinder den Urlaub verwähren, wenn Mütter oder Väter argumentieren, dass sie in den Ferien keine Betreuung für die Kinder haben und so auf Bevorzugung bestehen?
Community-Antworten (1)
29.11.2007 um 12:58 Uhr
Hallo Willi, im BUrlG § 7 steht, dass die sozialen Belange ggf. vorrangig berücksichtigt werden müssen. Was sollen denn auch Eltern ohne Kinderbetreuung sonst machen? Gruß milka
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