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Gleichbehandlung Entlohnung

S
Schneggi
Jan 2018 bearbeitet

Bitte um Info! Wir haben 8 Abteilungsleiter, alle gleiche Arbeit, aber verschiedenen Lohn. 2 sind Angestellte. 6 sind Arbeiter. In unseren Lohngruppen (nicht tariflich) gibt es keine Gruppe für Abteilungsleiter. Der Unterschied im Lohn beträgt bis zu 6 Stufen d.h. ca. € 500,--. Gibt es hier Möglichkeiten den AG darauf hinzuweisen oder zu erinnern, hier wg Gleichbehandlungsgesetz auch gleich einzustufen? Muss er das, oder sind die Unterschiede hinzunehmen. Es fanden keine Einzelverhandlungen seitens AV statt, geschweige denn die AV wurden erneuert oder angeglichen. Was tun?

1.683019

Community-Antworten (19)

C
Cosinus Akzeptiert

28.11.2014 um 18:30 Uhr

@Schneggi

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verwechseln. Ggf. kann es jedoch zu Überschneidungen kommen. D. h., beide können als Anspruchsgrundlage einschlägig sein.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein von der Rechtsprechung entwickelter, der allgemein nicht gesetzlich geregelt ist. Er wird aus Art. 3 GG hergeleitet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier einmal ein Urteil zu dem Thema:

BAG 13.09.2006 - 4 AZR 236/05 Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer von ihm selbst gesetzten Regel oder Leistung gleichzubehandeln. Er verbietet eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppen und eine sachfremde Gruppenbildung.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Arbeitgeber nicht, alle Mitarbeiter gleichzubehandeln. Ein Arbeitgeber ist individualrechtlich nicht gehindert, die gleiche Tätigkeit von Arbeitnehmern ungleich zu vergüten (BAG s.o.), d. h., die einzelne Bevorzugung oder finanzielle Besserstellung eines Arbeitnehmer kann durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auf andere übertragen werden. Vielmehr besteht in Fragen der Vergütung Vertragsfreiheit, die lediglich durch verschiedene rechtliche Bindungen wie Diskriminierungsverbote und tarifliche Vorgaben eingeschränkt ist.

D. h. jetzt, dass es von einem Verhandlungsgeschick abhängt, wie viel letztlich im Geldbeutel landet. Nur wenn es um zusätzliche, über ein Grundgehalt Hinausgehendes geht, greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

Inwieweit sich das jetzt mit dem viel zitierten "equal pay" verträgt, ist dann eine besondere Geschichte.

Hier einmal ein paar Urteile zu dem Thema: BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12 BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 556/12 BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 918/12 BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 700/12

Unterm Strich könnte man jetzt ja sagen, dass noch ein Gesetz fehlt. Und zwar eines, dass all die schützt, die nicht unter dass AGG, AÜG oder ein paar weiterer Fallen und sich dadurch fast als Freiwild ansehen können. Das BGB ist hier leider auch nicht sehr hilfreich.

K
Kölner

27.11.2014 um 12:02 Uhr

Was hat das mit dem AGG zu tun?

S
Schneggi

27.11.2014 um 15:03 Uhr

Kölner zur Info: Ein an dem Grundsatz der Gleichheit aller Beschäftigten orientiertes und damit benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld ist im Interesse aller Beteiligten. Ein benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima im Betrieb aus und dient nicht nur der Zufriedenheit der Beschäftigten sondern wirkt sich auf deren Motivation aus, was zur Steigerung von Arbeitsqualität und Produktivität führt

Ansonsten bitte konstruktive Antworten

M
metallica

27.11.2014 um 15:14 Uhr

Du hast doch explizit nach dem Gleichstellungsgesetz gefragt, dieses trifft hier nicht zu, weil die dort genannten Benachteiligungsgründe nicht erfüllt sind. Auf welcher Basis wurden die Lohngruppen festgelegt? BV, Haustarif, Freestyle? Anhand dieser Einteilung könnte man vielleicht was machen. Hinweisen könnt ihr allerdings immer, allerdings sehe ich aufgrund der vorliegenden Infos keine Mitbestimmung.

K
Kölner

27.11.2014 um 15:18 Uhr

@Schneggi zur Info: Konstruktive Antworten erfordern möglicherweise auch konkrete und genaue Fragestellungen.

Und was ich im AV aushandel mit meinem AG (ohne Tarif) ist meine Sache.

S
Schneggi

27.11.2014 um 16:45 Uhr

@Kölner Es gab keine Möglichkeit einen AV auszuhandeln, die Lohngruppe wurde von der GL in jedem einzelnen Fall festgesetzt, unterschiedlich zu den Anderen. Woher sollte ich wissen, was die Anderen verdienen. @metallica Lohngruppen nach "Haustarif". Ich war der Meinung "Gleiche Arbeit=Gleiches Geld", vielleicht liege ich hier falsch, aber nach Rücksprache mit anderen BRV sollten die Löhne der Abteilungsleiter nicht so auseinander klaffen. Mir war nur Eure Meinung wichtig, ob hier durch Nachfragen bei der GL etwas zu erreichen ist, oder gebt Tipps, was für Möglichkeiten wir haben. Danke im Voraus

P
Pickel

27.11.2014 um 18:38 Uhr

"Ein an dem Grundsatz der Gleichheit aller Beschäftigten orientiertes und damit benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld ist im Interesse aller Beteiligten"

Wie kommst du zu diesem naiven Schluss? Aus AG-Sicht würden mir sofort zig Argumente einfallen, die diesen Quatsch komplett widerlegen.

Denn ein bevorteilungsfreies Arbeitsumfeld verhindet die Stärkung der Leistungsträger.

S
Schneggi

27.11.2014 um 19:22 Uhr

@pickel ich wollte Tipps oder Möglichkeiten ausloten, nicht irgendwelche unpassenden Kommentare. Der Satz stammt übrigens aus http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/

AG-Sicht interessiert nicht, gib doch mal Antwort als AN, wie würdest du denn handeln?

G
gironimo

27.11.2014 um 19:41 Uhr

Der § 1 des AGG lautet: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wenn Du auf die Lohngerechtigkeit hinaus willst, kannst Du gegenüber dem AG gerne den § 75 BetrVG zitieren "Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden" (...)

Es wird nicht viel helfen. Erinnert sei an den § 77 Abs. 3 BetrVG (auch da, wo kein Tarif gilt).

So bleibt Euch nur § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

Reden muss man schließlich über alles können. Manchmal hilft auch eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Lohngerechtigkeit.

S
Schneggi

27.11.2014 um 20:09 Uhr

@geronimo, Danke!! das war doch mal eine zielführende Antwort

D
Dezibel

27.11.2014 um 21:00 Uhr

Es gab keine Möglichkeit einen AV auszuhandeln Also hat man euch zur Unterschrift geprügelt?

Woher sollte ich wissen, was die Anderen verdienen Ja, und das nutzt der Tarifvertragsfreie Arbeitgeber eben aus.

S
Schneggi

27.11.2014 um 21:08 Uhr

@Dezibel Was soll der Kommentar! Gib Antworten, keine Fragen. Jeder ist froh zum Abteilungsleiter befördert zu werden, wer fragt da noch nach, was denn die anderen verdienen. Man ist doch glücklich mehr Geld in der Tasche zu haben. Das Übel kommt meistens erst danach. Aber dir passiert das natürlich nicht

M
Moreno

27.11.2014 um 21:23 Uhr

Oh Schneggi wenn Dir die meisten Antworten hier nicht passen dann frag doch nix. Jeder von diesen Abteilungsleitern wird doch erwachsen sein oder ? also kann jeder das beste für sich raushandeln. Was meinst Du denn soll der Chef machen? Allen den höchsten Lohn geben oder vier mehr geben und drei ne Änderungskündigung rein drücken?

P
Pickel

27.11.2014 um 21:26 Uhr

Welches Übel?

M
metallica

27.11.2014 um 21:29 Uhr

Es kommt nach meiner Ansicht darauf an, ob dieser "Haustarif" rechtswirksam zustande gekommen ist. Wenn dem so ist, habt ihr Chancen über die "Tarifkommission" Einfluss zu nehmen, entweder indem ihr die bestehende Gruppierung hinterfragt (irgendwie müssen die AL ja auch jetzt eingruppiert sein) oder ihr nehmt euch das in der nächsten Runde vor. Allerdings befürchte ich, dass diese Vereinbarung einer rechtlichen Prüfung nachh 77 III nicht standhalten würde.

D
Dezibel

27.11.2014 um 21:37 Uhr

@Schneggi

Gib Antworten, keine Fragen Tja, Du sagtest, dass es keine Verhandlun zu AV möglich war, da wollte ich nur wissen, wie es dann abgelaufen ist.

Jeder ist froh zum Abteilungsleiter befördert zu werden ... Man ist doch glücklich mehr Geld in der Tasche zu haben Offensichtlich nicht, denn dann gäbe es den Zoff nicht.

Aber dir passiert das natürlich nicht Stimmt. Wenn ich befördert werde, dann schau ich schon, was dabei rauskommt und unterschreibe nicht blind vor Glück alles, was mir vorgelegt wird.

Da müssen sich deine Kollegen schon mal auf den eigenen Hinterkopf klopfen und versuchen bittebitte zu machen, wenn sie nun mehr haben wollen. Als Betriebsrat biste da eh raus, außer Hilfestellung ist nichts drin.

@metallica

In unseren Lohngruppen (nicht tariflich) ... Die haben da keinen Tarif. Dort ist der Chef noch Gott.

S
Schneggi

27.11.2014 um 22:56 Uhr

Mann, was sind das teilweise für Pfeifen hier! Ich habe eine Frage gestellt und auf Antworten gehofft, die hilfreich sind. leider ist bis auf die von geronimo und metallica nicht viel rausgekommen. Lassen wir's dabei und gute Nacht

M
Moreno

27.11.2014 um 23:09 Uhr

Na Schneggi ich würd mal sagen die grösste Pfeife hier bist Du! Alles was Du nicht hören willst da fängst an um Dich zu beissen na gute Nacht wenn Du dies unter Betriebsratsarbeit verstehst!

M
metallica

28.11.2014 um 00:14 Uhr

Der Umgangston hier ist in der Tat etwas gewöhnungsbedürftig- vielleicht holen sich die Probanden die nötige Wettkampfhärte für ihre jeweiligen AG, wer weiss...

Allerdings haben in der Sache eigentlich alle versucht das gleiche zu sagen: Vermutlich habt ihr keine rechtliche Handhabe, da der Tarifvorbehalt gilt und wahrscheinlich kein Gesetzesverstoß vorliegt.

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