Fehlerhafte Anhörung zu Einstellungen - widersprechen mit Hinweis auf das Fehlen der Entlohnung?
Hallo zusammen. Vielleicht könnt Ihr uns helfen. Unser AG legte uns Anhörungen zu Einstellungen vor. In einem Schreiben wies ich ihn darauf hin, daß die Eingruppierung bzw. die Entlohnung fehlt. Der AG antwortete, daß es bei uns keine Tarifgruppen gibt und er deshalb keine Entlohnung angeben muß. Ich könnte ja in die Lohnlisten sehen. Ist das so? Wenn dem nicht so ist, können wir der Einstellung wiedersprechen mit Hinweis auf das Fehlen der Entlohnung?
Gruß Dr.House
Community-Antworten (5)
17.12.2008 um 21:58 Uhr
Schaue einmal hier, war heute schin ienmal Thema!
Personelle Einzelmaßnahme, Zustimmung zur Einstellung, Ablehnung Eingruppierung - was tun? Erstellt am 17.12.2008 - 08:48 Uhr von Sonntagskind #26412
17.12.2008 um 22:11 Uhr
frager1
ja, aber bei uns ist die Eingruppierung nicht zu niedrig, sondern fehlt ganz. Was würdest Du machen? Der ganzen Einstellung wiedersprechen oder.....
Gruß Dr.House
17.12.2008 um 22:30 Uhr
den Vorgang wegen unvollständigkeit zurückgeben. Weiter den AG daruf hinweisen, dass er dem BR die Höhe der Vergütung mitteilen muss, da hier eine MB besteht.
Weiter, dass man sonst zwar der Einstellung ggf. nicht widersprechen kann aber der Eingruppierung. Da müsste der AG diese sich vom ArbG ersetzen lassen. Es kämen also auf den AG eine Menge Aufwand und Kosten zu.
Bitte auch einmal einen Blick in den Kommentar zum § 99 werfen ;-))
17.12.2008 um 23:55 Uhr
frager1, vielen Dank. Werden es morgen so machen. Mal sehen wie er reagiert.
MfG Dr.House
18.12.2008 um 05:08 Uhr
"Weiter den AG daruf hinweisen, dass er dem BR die Höhe der Vergütung mitteilen muss, "
Der BR hat keinerlei Anspruch darauf, dass der AG im Rahmen einer Anhörung zu einer geplanten Einstellung die Höhe der Vergütung mitteilt.
Die Zustimmung zu einer Einstellung darf auf Grund einer falschen Eingruppierung, so es eine solche gäbe, nicht verweigert werden. Wenn es keine anderen Gründe aus dem 99er gibt, die gegen die Einstellung sprechen würden, habt Ihr nichts in der Hand die Zustimmung wirksam verweigern zu können.
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