Entlohnung, Freistellung als Schichtarbeiter
§37 Absatz(4) besagt: (4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.
Ich bin zurzeit Schichtarbeiter und gewählt in den BR. Es geht um die jetzigen Freistellungen des BR. Wenn ich als Schichtarbeiter freigestellt werde, wird mir der Durchschnitt von meinem Bruttolohn angerechnet, aber dabei werden die steuerfreien Zuschläge bei den Abzügen nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen für mich Nachteile und laut Betriebsverfassungsgesetz darf die Entlohnung nicht geringer bemessen werden bzw. man darf keine Vorteile erlangen usw. Was kann man tun, um die Nachteile bei der Entlohnung entgegenzuwirken? Danke im Vorraus.
Community-Antworten (2)
14.04.2010 um 10:07 Uhr
es wird nach gültiger Rechtssprechung nicht als Nachteil gewertet, wenn durch BR-Tätigkeit die Steuerfreiheit von Zuschlägen wegfällt
Die Zuschläge sind weiterzuzahlen, allerdings aus Gründen, die der AG nicht beeinflussen kann, nicht mehr steuerfrei.
Würde dir der AG, wozu er nicht verpflichtet wäre, entsprechend mehr Brutto bezahlen, um deine Verluste im Netto-Bereich auszugleichen, wäre dies allerdings ein unzulässiger Vorteil.
Liegt bei euch z.b. ein (vielleicht sogar vollkontinuierlicher) Schichtbetrieb vor, muß eine Freistellung für einen BR ja auch nicht bedeuten, daß die BR-Tätigkeit nur tagsüber erfolgen darf/kann du könntest deinen bisherigen Schichtrythmus beibehalten, inwieweit dies jedoch zweckmässig wäre, müsste man aufgrund eurer Gegebenheiten vor Ort überprüfen.
14.04.2010 um 13:26 Uhr
Der AG benachteiligt hier ja niemanden. Der AG schuldet einen Bruttolohn. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ergibt sich aus dem Gesetz. Das sind Beiträge die der AN entrichten muss. Der AG wird hier vom Gesetzgeber quasi nur als Erfüllungsgehilfe des Staates tätig und ist vom Gesetzgeber für die Abführung der Beträge zuständig
Verwandte Themen
Arbeitfrei an gesetzl. Feiertagen - Schichtarbeiter im Nachteil?
Hallo, bei uns wird auch an Samstagen/Sonntagen und gesetzl. Feiertagen in Vollkonti-Schicht gearbeitet. Fällt nun ein Feiertag gerade auf den Tag, wo einer meiner Kollegen arbeitsfrei hat, bekommt
Freistellung bei Nachtschicht zur Betriebsratssitzung 1Tag oder 2 Tage?
Hallo, Ich bin Schichtarbeiter im Vollkontibetrieb und Betriebsratsmitglied in einem 13-Köpfigem Gremium. Im Gremium sind mehrere Schichtarbeiter mit den gleichen Problemen. Als Schichtarbeiter b
Entlohnung
Guten Morgen AG hat BV-Prämienlohn gekündigt. Die Prämie besteht aus einer Stückzahl Prämie, vorgegeben durch REFA (vor Prämienlohn Akkordlohn nach REFA) und einer Prämie zur Senkung der Gemeinkosten.
Fehlerhafte Anhörung zu Einstellungen - widersprechen mit Hinweis auf das Fehlen der Entlohnung?
Hallo zusammen. Vielleicht könnt Ihr uns helfen. Unser AG legte uns Anhörungen zu Einstellungen vor. In einem Schreiben wies ich ihn darauf hin, daß die Eingruppierung bzw. die Entlohnung fehlt. Der
Werden bei Freistellungen nach §38 BR Sitzungen mit eingerechnet?
In unserem Betrieb können lt BetrVG zwei BR'ler freigestellt werden. Wir möchten diese Freistellungen aufteilen. Da wir an zwei Tagen in der Woche reguläre BR Sitzungen haben, sagt unser AG, dass d