Wir haben letztes Jahr im Herbst ein Schreiben bekommen, daß unser Zeitausgleich bei Krankheit verfällt...auch bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Bezugnehmend auf zwei Urteile des BAG vom 04.09.1985-7AZR531/82 - AP Nr.13 zu Parag. 17 BAT und 31.05.1989 Az. 5 AZR 344/88 Urteil vom 11.09.2003-6 AZR 374/02.
Haben diese Urteile nach wie vor Bestand nach Einführung des TVÖD? In diesem steht nämlich in Parag. 10 Abs. 4 was ganz andres...?