Erstellt am 27.11.2014 um 09:16 Uhr von Multibär
@berwie,
wer hat den dem Zugestimmt? oder der Auschschreibung und warum habt ihr das gemacht? Gab es keine Positve Prognose?
Ich kenne das so das diese Posten nur als Verstettung ausgeschrieben werden oder aber klar gestellt wird das der AN bei genesung wieder 1 zu 1 anfangen kann im schlimmstenfall würde eine andere zuweisung erfolgen mit dem selben Gehalt. Aber alles das sollte der BR im vorfelde abklären .
Was war bei euch anders ?
Erstellt am 27.11.2014 um 09:24 Uhr von gironimo
Zunächst hat er mit dem AG nun einmal einen Vertrag und da ist auch die Tätigkeit definiert.
Ein anderer Arbeitsplatz wäre im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Stelle/Tätigkeit denkbar. Alles andere wäre dann ggf. Verhandlungssache.
Ansonsten denke ich auch, dass hier der BR bei der Neubesetzung der Stelle zu leichtfertigt zugestimmt hat. Aber nun liegt das Kind einmal im Brunnen.
Soll der gesundete jetzt einen anderen Arbeitsplatz machen, muss ja erneut eine Anhörung des BR stattfinden (Versetzung). Und da habt Ihr ja dann wieder die Zustimmungsverweigerungsgründe ....