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Kurzarbeit; AN wurde komplette Woche während seiner Arbeitsunfähigkeit Kurzarbeit eingetragen?

H
henry
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

habe eine Frage. Sachverhalt: in unserem Betrieb arbeiten wir z.Zt. kurz. Am Monatsende werden die Kurzarbeitstage für alle Abt. gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt. Die entsprechenden Abteilungsleiter sind angehalten die festgelegten Kurzarbeitstag gleichmäßig auf die Ma zu verteilen. Nun haben wir ein Problem. Ein MA hat sich Anfang Mai an einem Montag bei seinem Abteilungsleiter gemeldet und ihm mitgeteilt, dass er zum Arzt geht. Er würde sich später noch einmal melden und mitteilen ob er länger Arbeitsunfähig sein wird. Bei diesem Gespräch teilte der Abteilungsleiter dem MA mit, dass er für den Donnerstag u. Freitag mit Kurzarbeitstage eingeplant ist. Später meldete sich der MA und teilte dem Abteilungsleiter mit, dass er die komplette Woche Arbeitsunfähig ist. Als der MA die Woche darauf die Arbeit wieder aufnahm, musste er feststellen, dass ihm für die komplette Woche während seiner Arbeitsunfähigkeit Kurzarbeit eingetragen wurde. Wir (der BR) sprachen mit dem Abteilungsleiter um ihm klarzumachen, dass dies nicht rechtens sei. Er bleibt aber bei seiner Entscheidung und sagte, dass die Planung nichts mit der Arbeitsunfähigkeit des MA zu tun hätte. Die GL gibt dem Abteilungsleiter recht. Der MA ist für 6 Kurzarbeitstage eingeplant, wir sind aber der Meinung, dass nur 2 Tage in der Krankenwoche berechnet werden darf und die restlichen 4 Tage auf den Monat verteilt.

Wie würdet ihr vorgehen ??

Gruß henry

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

16.05.2009 um 22:28 Uhr

@henry Aber Ihr arbeitet doch in der ganzen Woche kurz - demnach wäre das doch vollkommen richtig wie die GL das regelt!

H
henry

17.05.2009 um 11:16 Uhr

Hallo Kölner,

nein, wir arbeiten nicht die ganze Woche kurz. Die KA-Tage werden auf den Monat verteilt. So auch die 6 Tage des MA (wenn er nicht Krank geworden wäre.

Gruß henry

T
tiktak

17.05.2009 um 12:06 Uhr

@ henry habt ihr BV über Kurzarbeit ? Dort soll schon stehen wie man mit solchen Fällen umgeht. Algemaine gilt: Nur geplante Kurzarbeitstagen werden beim Arbeitsunfähigkeit berechnet.Also KA Tagen müssen vor der Antrit Arbeitsunfähigkeit geplant werden. tik-tak

K
Kölner

17.05.2009 um 12:31 Uhr

@henry Ich wiederhole noch einmal: Ihr arbeitet den ganzen Monat kurz; wenngleich bei Euch der Schwerpunkt auf 2 Tage liegt! Besser?

H
henry

17.05.2009 um 13:43 Uhr

Ist richtig das nach Auftragslage der ganze Monat kurz arbeiten werden könnte (es gibt auch eine entsprechende BV). Aber in diesem Fall soll der MA nur 6 Tage kurz arbeiten (vom BR genehmigt). Tiktak hat schon recht, dass die KA vor der Krankenmeldung hatte geplant sein müssen. Dann hätten wir als BR kein Problem damit. Hier wurde aber die Planung nach der Meldung des MA (das er für eine Woche Krank ist) noch einmal geändert.

I
Immie

17.05.2009 um 14:15 Uhr

Tja Kölner, da das hier mittlerweile schon fast üblich ist, hilft da wohl nur eine telefonische Beratung;-)

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