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Brief an BR von der GL das es dieses Jahr einmalige Weihnachtsgelderhöhung gibt. Was kann man tun?

W
WeihnachtsgelD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser GF hat mit dem BR wegen mehreren Kleinigkeiten eine Absprache gemacht, wo die GL eine einmalige Weihnachtsgelderhöhung um 50% macht.

Der Geschäftsführer schrieb dem BR darauf hin einen Brief, dass er dieses Jahr einmalig das Weihnachtsgeld um die 50% anhebt wegen guter Leistung und alles. Schreiben war an den BR weil wir etwas zur Absicherung wollten.

Jetzt wurde kurz vorher der GF fristlos entlassen, ein neuer ist jetzt da. Der GF wollte dies erst kurz vorher der Belegschaft mitteilen, dies fand dann aber nicht mehr statt.

Dieses schreiben liegt angeblich nicht in der Perso oder sonst irgendwo vor. Wir vom BR haben allerdings ein Original schreiben und haben dies jetzt vorgelegt weil die Erhöhung nicht ausbezahlt wurde.

Kann man hier als BR etwas machen, wenn der neue GF jetzt sagt das will und kann er nicht bezahlen, weil es und wirtschaftlich grad nicht so gut geht?

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.11.2014 um 09:36 Uhr

Die Aussage: "Bitte nur Antworten wenn man hier bescheid weiß !!!" Halte ich für sehr ambitioniert in einem solchen Forum!

Da das 'Weihnachtsgeld' nur individualrechtlich zu beklagen ist, der BR damit eigentlich nichts zu schaffen hat, ist aus meiner Sicht, das Papier nur eine schöne Absichtserklärung (letter of intent). Es bindet die GF an gar nichts! Aber: Man könnte das Schreiben ja mal der Belegschaft vorlegen...

W
WeihnachtsgelD

27.11.2014 um 09:45 Uhr

Danke für die schnelle Antwort.

Heißt:

Ich als BRM könnte es einklagen und wenn ich recht bekommen würde, kann sich der Chef jede Einzelklage antun oder einfach gleich bezahlen dann!?

Die Chancen darauf zu bestehen und recht zu bekommen sind also relativ groß oder!?

Gruß

K
Kölner

27.11.2014 um 09:47 Uhr

Vielleicht sind sie groß. Es kommt halt noch auf die Formulierung an. Aber egal: Du kannst nicht als BRM das WG einklagen, sondern als AN, der zufällig auch BRM ist (was aber für die Klage unerheblich ist).

G
gironimo

27.11.2014 um 10:44 Uhr

Ich denke auch, dass es sehr stark auf die konkrete Formulierung des Schreibens ankommt. Ich würde es auf jedem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.

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