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Brief des Betriebsrats an die Geschäftsführer mit Folgen

W
Wookie1971
Apr 2018 bearbeitet

Hallo. Ich habe folgende Frage: Mein Vorgesetzter kam mit einem Brief der vom Betriebsrat an die Geschäftsführung geschickt wurde. In sämtlichen Punkten ging es um Sachverhalte die meine Abteilung betreffen und die ich auch so bestätigen kann. Jedoch ist der letzte Punkt in diesem Brief folgender:

Frau Z. beschwert sich über den Umgangston und die Umgangsart von Frau S.

Ich habe regelmäßig Kontakt zu Frau Z. Wenn es Probleme gibt, besprechen wir diese sehr direkt. Ich war zugegebenermaßen sehr schockiert. Da wir einen guten Kontakt pflegen habe ich die Kollegin angerufen. Sie wusste von diesem Brief nichts und ist ihrerseits zum Verfasser des Briefes im BR gegangen. Dort wurde ihr mitgeteilt dass sie ja solche Äußerungen gemacht habe und dass es dem Verfasser des Briefes leid tue sie namentlich genannt zu haben. Aber es gebe wohl mehrere Beschwerden über Frau S.

Die Geschäftsführung ist ihrerseits an meinen Vorgesetzten heran getreten und fordert ihn auf mich abzumahnen.

Mein Vorgesetzter teilte mir mit dass er auf eine derartige Maßnahme großzügig verzichten würde. "...daraus machen wir mal nichts..."

Dieses wurde auf dem wöchentlichen Teamgespräch vor versammelter Mannschaft mitgeteilt. ( Meine KollegInnen haben größtenteils gelacht und gemeint dass Frau Z. ja manchmal auch sehr speziell sei...)

Ich habe meinen Vorgesetzten gefragt ob er mich auch so wahr nimmt. Dieses wurde verneint. "...eher im Gegenteil..."

Außer dass ich mich sehr über das Verhalten meines Vorgesetzten ärgere finde ich es eigentlich noch viel schlimmer, dass der BR Vorsitzende solche Briefe schreibt.

Mein Vorgesetzter will nichts unternehmen. In solchen Dingen kenne ich mich nicht besonders gut aus. Aber soll der BR den einzelnen Mitarbeiter nicht schützen? Ich kenne den Verfasser nicht persönlich. Und ich habe von mir selbst eine andere Wahrnehmung.

Kann ich etwas gegen eine solche im Raum stehende Behauptung tun?

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Community-Antworten (4)

H
hansimglueck

07.04.2018 um 12:55 Uhr

Du bist nicht BR? Dann solltest du den BR fragen, warum er aktiv geworden ist. Ohne Anlaß ja wohl eher nicht.

Und wenn niemand jemals etwas sagt, wird sich an einem Mißstand nichts ändern.

Die Frage bleibt , wie sich die Geschäftsleitung die Problemlösung vorstellt. Einfach Brief weitergeben und auf innere Zerfleischung hoffen, ist eher dürftig.

W
Wookie1971

07.04.2018 um 13:13 Uhr

Nein. Ich bin nicht BR. Wie beschrieben ging es in dem Brief in erster Linie um Missstände in der Beliefeung, Probleme bei Bestellungen, Zeitverzögerung bei Belieferungen. IT Probleme. Also eher systemische Probleme die ich auch sehe und die den Ablauf auf beiden Seiten erheblich stören.

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P
Pjöööng

07.04.2018 um 14:34 Uhr

Irgendwie ist der Sachverhalt unverständlich!

"Frau Z. beschwert sich über den Umgangston und die Umgangsart von Frau S."

Ok, kann man machen.

Du bist regelmäßig in Kontakt mit Frau Z und sollst deshalb abgemahnt werden? Was kannst Du für die Beschwerde von Frau Z.? Weshalb solltest Du denn abgemahnt werden?

"Dieses wurde auf dem wöchentlichen Teamgespräch vor versammelter Mannschaft mitgeteilt. ( Meine KollegInnen haben größtenteils gelacht und gemeint dass Frau Z. ja manchmal auch sehr speziell sei...)"

OMG! Was ist das denn für ein Stil bei Euch?

Dieser Beitrag stützt aber wieder einmal meine Überzeugung dass die meisten Betriebsräte unfähig sind, richtig mit sich beschwerenden Arbeitnehmern umzugehen.

M
MaJoK

07.04.2018 um 20:04 Uhr

Also habe ich das jetzt richtig verstanden du bist Frau S.?

Mein Vorschlag du wendest dich an den Betriebsrat und sprichst mit dem Verfasser/ Tippgeber und fragst diesen woher er diese Behauptung hat und mit was für Fakten er dies zu unterstützen glaubt.

Weil von Frau Z. kam es ja wohl nicht! Sollte dies nicht aufklärbar sein,fordere den Betriebsrat auf eine Richtigstellung an den AG zu schreiben und sollte in deiner Personalakte etwas bezüglich Abmahnung stehen, auch wenn sie nicht erfolgt, sollte dies gestrichen werden, damit es dir später nicht mal zum Nachteil gereicht.

Das Zauberwort wäre dann Verdacht auf Mobbing dir gegenüber, wozu ich ja üble Nachrede oder falsche Verdächtigung zählen würde. Da muss sich der BR dann darum kümmern.

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