Hallo zusammen ,
laut Bundesurlaubsgesetz § 11 muss ja das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten 13 Wochen ermittelt werden. Das bedeutet ja, dass die Zulagen und Prämien (wesentlicher Bestandteil des monatlichen Entgelts) mit in das Urlaubsentgelt gerechnet werden müssen. Nun gibt es aber eine Betriebsvereinbarung (die ca. 7 Jahre alt ist) in der steht, dass bei Urlaub nur das Grundgehalt gezahlt wird. Was können wir als aktueller BR machen, da diese Betriebsvereinbarung vom damaligen BR unterschrieben worden ist?

Danke für eure Antworten.