Urlaubsgeld
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzer Zeit neuer BRV unseres Taxi-Unternehmens. Der BR besteht aus 5 Mitgliedern. Unser Gehalt wird monatlich, prozentual am Umsatz gemessen, berechnet.
Da wir aber gerade im moment recht viel Zeit am Schreibtisch verbringen und weniger Umsatz einfahren, ist dieser natürlich deutlich geringer als sonst. Die BR-Arbeit wird mit einem pauschalen Stundenlohn angesetzt.
Nun das Problem:
Unser Urlaubsgeld wird aus dem Umsatzdurchschnitt der letzten drei Monate berechnet. Da die BR-Arbeit keinen finanziellen Nachteil bringen darf, scheint es für uns logisch, dass die Bezahlung der BR-Stunden zu dem eingefahren Umsatz dazugezählt wird und somit das Urlaubsgeld aus der Addition beider Tätigkeiten berechnet wird.
Liegen wir mit der Einschätzung richtig?
Für Antworten wären wir sehr dankbar, Sven
Community-Antworten (1)
14.06.2010 um 12:56 Uhr
Hallo, ich sehe das genauso wie Du. Schau Dir hierzu mal den §37, Absatz 4 an. Da ist geregelt, daß das Arbeitsentgelt von BR-Mitgliedern nicht geringer bemessen werden darf, als das von vergleichbaren Arbeitnehmern. Das gilt auch für allgemeine Zuwendungen des AG.
Im Klartext heißt das für mich, daß euer Entgelt für die Tätigkeit als Betriebsrat genauso zählt wie wenn ihr zu dieser Zeit Umsatz eingefahren hättet.
LG, Alex
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