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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankengeldzuschuß - wie wird der berechnet?

V
Vera
Jan 2018 bearbeitet

Ich erhalte laut Tarifvertrag (Einzelhandel)für 5 Monate Krankengeldzuschuß.Mein Arbeitgeber berechnet die Differenz von meinem Nettogehalt zurBruttoauszahlung meiner Krankenkasse. Muß dies nicht vom Auszahlungsbetrag der Krankenkasse und meinem Nettolohn berechnet werden?Ebenso hat er mir mein Urlaubsgeld wegen Krankheit nicht ausgezahlt hatte dieses Jahr erst 10 Tage Urlaub und werde vorraussichtlich erst nächstes Jahr wieder arbeiten können. Bis wann muß er mir das diesjährige Urlaubsgeld auszahlen.

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Community-Antworten (1)

N
nidis

13.09.2005 um 17:08 Uhr

Hallo Vera ! Bezüglich des Krankengeldzuschusses könnte ich mir vorstellen das du Recht hast. Aber, es kommt darauf an was in eurem Tarifvertrag geregelt ist. Beim Urlaubsgeld gibt es mit Sicherheit ebenfalls tarifliche Regelungen welche ich aber nicht kenne. Also schau im Tarifvertrag nach was darin geregelt ist.

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