Ich erhalte laut Tarifvertrag (Einzelhandel)für 5 Monate Krankengeldzuschuß.Mein Arbeitgeber berechnet die Differenz von meinem Nettogehalt zurBruttoauszahlung meiner Krankenkasse. Muß dies nicht vom Auszahlungsbetrag der Krankenkasse und meinem Nettolohn berechnet werden?Ebenso hat er mir mein Urlaubsgeld wegen Krankheit nicht ausgezahlt hatte dieses Jahr erst 10 Tage Urlaub und werde vorraussichtlich erst nächstes Jahr wieder arbeiten können. Bis wann muß er mir das diesjährige Urlaubsgeld auszahlen.