Erstellt am 25.11.2014 um 19:27 Uhr von gironimo
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, gehst Du zu dieser und bittest um Rechtschutz/ -Vertretung.
Wenn Du tatsächlich einen Anspruch hast, kannst Du auch selbst den Rechtsweg versuchen.
Vorher kannst Du natürlich den BR bitten, für Dich im Betrieb zu sprechen - aber mit geringen Erfolgsaussichten.
Erstellt am 25.11.2014 um 19:33 Uhr von Moreno
Geht natürllich auch über einen Rechtsanwalt ;-) wenn Du Dir so sicher bist warum will der Ag denn nicht?
Erstellt am 25.11.2014 um 22:11 Uhr von ganther
Gerade bei der Eingruppierung ist der effektive Rechtsschutz schwierig. Wie meinte mal unser Referent im Seminar : ich kenne keine Klage auf Eingruppierung die am LAG Nürnberg vom AN gewonnen wurde. In München sieht es nicht besser aus. ... er war leider Richter am LAG Nürnberg. Er hat es mir der Beweislast des AN begründet
Erstellt am 26.11.2014 um 08:52 Uhr von moreno
Wie war der Spruch noch wer kämpft kann verlieren...wer nicht kämpft hat schon verloren????? ;-)