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Lohngruppen

H
Husky
Mrz 2020 bearbeitet

Guten Abend Habe da mal eine Frage. Darf der AG die Lohngruppen ändern? Wir haben die Lohngruppen von 1-5 1=sehr Gut, 5 =schlecht. Der AG möchte jetzt noch zusätzlich 1a und 2a einführen. Habe dabei meine Bedenken.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo Akzeptiert

02.07.2014 um 21:32 Uhr

Lohngruppen nach Beurteilungsgrundsätzen?

Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG) und Entgeltgrundsätze (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ) sind immer mitbestimmungspflichtig.

Grenzen kann es nur durch einen Tarifvertrag geben.

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