Hallo liebe BR Kollegen.

In unserem Betrieb ist es üblich unsere gewerblichen Mitarbeiter in zwei Lohngruppen, je nach Tätigkeit, einzugruppieren. (Beispiel LG 4 bei komplexen Maschinenarbeiten, LG 2 bei einfachen Arbeitsabläufen)
Allerdings stößt es mir bitter auf, das bei Schulungen, BR Versammlungen und ähnlichen Anlässen die Bezahlung nach der niedrigeren Lohngruppe erfolgt.
Ich habe mal ein Grundsatzurteil des BAG gelesen in dem es meiner Meinung nach lautet das die Bezahlung in solchen Fällen nach der Lohngruppe erfolgen muß in der die überwiegende Tätigkeit ausgeübt wird, ähnlich wie bei der Eingruppierung.
Ich kann allerdings dieses Urteil nicht mehr finden und weiß auch nicht mehr wo ich dies gelesen habe.

Hier nun meine Fragen:
1. Wer kennt dieses Urteil des BAG?
2. Wenn es dieses Urteil gibt, ist es dann nicht sowieso ein Widerspruch in sich, bzw. nicht sogar sittenwidrig die gewerblichen Mitarbeiter in zwei Lohngruppen einzustufen?
3. Bei wem von euch wird es ähnlich gehandhabt und wie reagiert ihr darauf?

Erst mal einen lieben Dank im Vorraus für eure Hilfe und einen kollegialen Gruß in die Runde,

Glück auf, Agostinho.