Erstellt am 25.11.2014 um 17:30 Uhr von Moreno
Wer hat Dich gezwungen den Arbeitsvertrag mit 28 Tagen zu unterschreiben?
Erstellt am 25.11.2014 um 17:30 Uhr von paula
mir scheint die BV das Papier nicht wert zu sein auf dem sie steht...
aber ja es möglich über Stichtagsregelungen unterschiedliche arbeitsvertragliche Regelungen zu schaffen ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen
Erstellt am 25.11.2014 um 19:08 Uhr von gironimo
Aus meiner Sicht stößt Ihr schon am § 77 Abs. 3 BetrVG an. Der Tarifvorbehalt gilt auch in Betrieben ohne Tarifvertrag !
Und der AG weiß das auch, sonst würde er es nicht mit Einzelvertraglichen Regelungen untermauern, dass die AN nur 28 Tage Urlaub haben.
An Eurer Stelle würde ich dem AG mitteilen, dass Ihr in dieser Frage nicht regelungsbefugt seit und die alte BV sterben lassen.
Erstellt am 25.11.2014 um 19:32 Uhr von Schneggi
Moreno: niemand zwingt einen den AV zu unterschreiben, bei der Einstellung fragt man sicher nicht nach, wieviel Urlaub denn die Anderen haben.
Geronimo: da hast du durchaus Recht, die alten AN wurden mit einer einmaligen Prämie abgespeist, nun da die BV ausgelaufen ist, heißt es eine neue zu vereinbaren. 30 Tage für Alle, was sicher mit finanziellen Einbußen (Streichung von Prämien etc.) oder 28 Tage für ALLE, aber hier auch einen Ausgleich für ALLE. Ich sehe ich durch das Gleichbehandlungsprinzip. Was meint ihr?
Erstellt am 25.11.2014 um 20:10 Uhr von Moreno
Na Schneggi les Dir mal die Frage durch! ....Da man gezwungen war den Arbeitsvertrag zu unterschreiben! Gironimo hat Recht hier greift sicher der Tarifvorbehalt Und der Ag schaut auf die Arbeitsverträge und da stehen halt 30 Tage in den Alten und 28 in den neuen.