Wir haben eine BV seit 2005 mit 28 Urlaubstagen für alle neu eingestellten Angestellten. Alle "alten" Angestellten haben 30 Tage Urlaub. Deren AV wurde nicht angepasst. Die BV war befristet bis 2013. Ich bin 2007 eingestellt worden und hatte keine Wahl als den AV mit 28 Tagen zu unterschreiben. AG will nun die BV auf 28 Tagen Urlaub belassen und nur den "alten" AN einen Ausgleich zukommen lassen. Wir wollen aber einen Ausgleich für ALLE AN für den Verzicht von 2 Urlaubstagen. Geht das mit unterschiedlichen Urlaubsansprüchen, da man gezwungen war den AV laut AV zu unterschreiben?
Freu mich auf Eure Antworten