Unterschiedlicher Urlaub im AV
Wir haben eine BV seit 2005 mit 28 Urlaubstagen für alle neu eingestellten Angestellten. Alle "alten" Angestellten haben 30 Tage Urlaub. Deren AV wurde nicht angepasst. Die BV war befristet bis 2013. Ich bin 2007 eingestellt worden und hatte keine Wahl als den AV mit 28 Tagen zu unterschreiben. AG will nun die BV auf 28 Tagen Urlaub belassen und nur den "alten" AN einen Ausgleich zukommen lassen. Wir wollen aber einen Ausgleich für ALLE AN für den Verzicht von 2 Urlaubstagen. Geht das mit unterschiedlichen Urlaubsansprüchen, da man gezwungen war den AV laut AV zu unterschreiben? Freu mich auf Eure Antworten
Community-Antworten (5)
25.11.2014 um 18:30 Uhr
Wer hat Dich gezwungen den Arbeitsvertrag mit 28 Tagen zu unterschreiben?
25.11.2014 um 18:30 Uhr
mir scheint die BV das Papier nicht wert zu sein auf dem sie steht...
aber ja es möglich über Stichtagsregelungen unterschiedliche arbeitsvertragliche Regelungen zu schaffen ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen
25.11.2014 um 20:08 Uhr
Aus meiner Sicht stößt Ihr schon am § 77 Abs. 3 BetrVG an. Der Tarifvorbehalt gilt auch in Betrieben ohne Tarifvertrag !
Und der AG weiß das auch, sonst würde er es nicht mit Einzelvertraglichen Regelungen untermauern, dass die AN nur 28 Tage Urlaub haben.
An Eurer Stelle würde ich dem AG mitteilen, dass Ihr in dieser Frage nicht regelungsbefugt seit und die alte BV sterben lassen.
25.11.2014 um 20:32 Uhr
Moreno: niemand zwingt einen den AV zu unterschreiben, bei der Einstellung fragt man sicher nicht nach, wieviel Urlaub denn die Anderen haben. Geronimo: da hast du durchaus Recht, die alten AN wurden mit einer einmaligen Prämie abgespeist, nun da die BV ausgelaufen ist, heißt es eine neue zu vereinbaren. 30 Tage für Alle, was sicher mit finanziellen Einbußen (Streichung von Prämien etc.) oder 28 Tage für ALLE, aber hier auch einen Ausgleich für ALLE. Ich sehe ich durch das Gleichbehandlungsprinzip. Was meint ihr?
25.11.2014 um 21:10 Uhr
Na Schneggi les Dir mal die Frage durch! ....Da man gezwungen war den Arbeitsvertrag zu unterschreiben! Gironimo hat Recht hier greift sicher der Tarifvorbehalt Und der Ag schaut auf die Arbeitsverträge und da stehen halt 30 Tage in den Alten und 28 in den neuen.
Verwandte Themen
Persönliche Zulage/Individuelle Einmalzahlung
ÄlterHallo Forum, unser AG vergibt monatliche eine "Persönliche Zulage" in unterschiedlicher Höhe an fast alle Mitarbeiter im Unternehmen (Büro- sowie Aussendienst). Die Höhe entscheidet der AG alleine oh
Beauftragung eines Sachverständigen bzw. Anwalts
ÄlterWir benötigen eine Auskunft, wann und wie man einen Anwalt oder Sachverständigen für die Klärung rechtlicher Fragen (in dem Fall die Prüfung einer Betriebsvereinbarung zu einer Software zur Personalda
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
ÄlterHallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung