Hallo Forum,
unser AG vergibt monatliche eine "Persönliche Zulage" in unterschiedlicher Höhe an fast alle Mitarbeiter im Unternehmen (Büro- sowie Aussendienst). Die Höhe entscheidet der AG alleine ohne Grund. (Nasenprinzip)

Desweiteren wird am Jahresende an einige willkührlkich ausgesuchte Mitarbeiter eine
"Individuelle Einmalzahlung" in unterschiedlicher Höhe vergeben. Auch hier wird das "Nasenprinzip" angewendet.

Sind diese Zulagen Mitbestimmungspflichtig? Handelt es sich dann hier um Kollektivrecht?