Erstellt am 25.11.2014 um 12:31 Uhr von rolfo
arbeitest du in der Pause?
Erstellt am 25.11.2014 um 12:52 Uhr von fantil
§ 3 Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeit der Arbeitnehmer:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4 Arbeitszeitgesetz
Ruhepausen:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Gruß
Fantil
Erstellt am 25.11.2014 um 17:31 Uhr von nicoline
digger,
wie Du an § 3 ArbZG erkennen kannst, ist eine reine Arbeitszeit von 10 Std. grundsätzlich erst mal erlaubt. Die Pause gehört zunächst mal nicht zur Arbeitszeit (es sei denn TV oder AV sagen etwas anderes) und so ist es tatsächlich möglich, dass die ***Anwesenheitszeit*** im Betrieb 10 Std. 45 Min betragen kann, die reine Arbeitszeit dann aber "nur" 10 Std. beträgt.