Arbeitszeitgesetz
zählen pausen zur täglichen arbeitszeit hinzu,dann wäre ja erst nach 10stunden und 45 minuten arbeitsende ist das nach dem arbeitszeigesetz rechtens?
Community-Antworten (3)
25.11.2014 um 13:31 Uhr
arbeitest du in der Pause?
25.11.2014 um 13:52 Uhr
§ 3 Arbeitszeitgesetz Arbeitszeit der Arbeitnehmer: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
§ 4 Arbeitszeitgesetz Ruhepausen: Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Gruß Fantil
25.11.2014 um 18:31 Uhr
digger, wie Du an § 3 ArbZG erkennen kannst, ist eine reine Arbeitszeit von 10 Std. grundsätzlich erst mal erlaubt. Die Pause gehört zunächst mal nicht zur Arbeitszeit (es sei denn TV oder AV sagen etwas anderes) und so ist es tatsächlich möglich, dass die Anwesenheitszeit im Betrieb 10 Std. 45 Min betragen kann, die reine Arbeitszeit dann aber "nur" 10 Std. beträgt.
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