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Ausfall der Arbeit EMTV p 10.

E
engländer
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitgeber will die Zuschläge für die Nachholschicht nicht bezahlen.Nach Manteltarifvertrag p10 muss er aber bezahlen.Von unseren Reihen höre ich individuall recht,jeder soll selber klagen.Stimmt das so?Muss hier nicht der BR für die Belegschaft klagen.

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Community-Antworten (2)

E
Erbsenzähler

25.11.2014 um 08:40 Uhr

Ja, jeder muss für sich klagen!

G
gironimo

25.11.2014 um 20:55 Uhr

Es gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass man als BR die Gewerkschaft darüber informiert, dass im Betrieb die Tarife nicht angewendet werden. Die kann dann für Ihre Mitglieder aktiv werden.

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