Ausfall der Arbeit EMTV p 10.
Arbeitgeber will die Zuschläge für die Nachholschicht nicht bezahlen.Nach Manteltarifvertrag p10 muss er aber bezahlen.Von unseren Reihen höre ich individuall recht,jeder soll selber klagen.Stimmt das so?Muss hier nicht der BR für die Belegschaft klagen.
Community-Antworten (2)
25.11.2014 um 08:40 Uhr
Ja, jeder muss für sich klagen!
25.11.2014 um 20:55 Uhr
Es gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass man als BR die Gewerkschaft darüber informiert, dass im Betrieb die Tarife nicht angewendet werden. Die kann dann für Ihre Mitglieder aktiv werden.
Verwandte Themen
Pausenvergütung im Dreischichtbetrieb
ÄlterPausenvergütung im Dreischichtbetrieb Wir sind ein neugewählter Betriebsrat in einem Dreischichtbetrieb und brauchen Unterstützung in folgender Frage: Durch eine BV aus dem Jahre 2008 wurde die
Mehrarbeit EMTV Betriebsvereinbarung
ÄlterHallo Kollegen. Helft mir mal bitte weiter. Der Emtv IGMetall sagt eine 35 Stunden Woche aus. Betriebsvereinbarungen zur Verlängerung der Arbeitszeit sind ja nicht möglich. -> Tarifvorrang § 5 Mehrar
Zu wenig Ausfall für KUG
ÄlterHallo Wissende, Mitarbeiter einer Betriebsabteilung werden wohl keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, da trotz Ausfall die Mindesterfordernisse nicht erfüllt sind. Daher die Gretchenfrage,
Nachtschicht / Feiertagszulage
ÄlterHallo, ich habe eine Frage. Es geht um einen Betrieb mit EMTV der IG Metall NRW. Wenn jemand am 1. Mai (gesetzlicher Feiertag) um 22 Uhr eine Nachtschicht beginnt, die bis um 6 Uhr am nächste
Ergänzende Regelungen
ÄlterHallo, kann mir jemand bitte die folgenden Regelungen besser erläutern? Und zwar heißt es " In Anlehnung an § 3 Nr. 15 Änderunfs-TV zum EMTV vom 14.02.2018 kann die Firma zum Ausgleich fehlender K