Hallo,

ich habe eine Frage.

Es geht um einen Betrieb mit EMTV der IG Metall NRW.

Wenn jemand am 1. Mai (gesetzlicher Feiertag) um 22 Uhr eine Nachtschicht beginnt, die bis um 6 Uhr am nächsten Tag geht, welche Zuschläge muss hier der Arbeitgeber bezahlen?