Mehrarbeit EMTV Betriebsvereinbarung
Hallo Kollegen. Helft mir mal bitte weiter. Der Emtv IGMetall sagt eine 35 Stunden Woche aus. Betriebsvereinbarungen zur Verlängerung der Arbeitszeit sind ja nicht möglich. -> Tarifvorrang § 5 Mehrarbeit bis 16 Stunden kann darüber hinaus muss auf Verlangen in Freizeit ausgeglichen werden. Wie soll Mehrarbeit entstehen, wenn sie nicht durch den BR vereinbart werden kann. Danke
Community-Antworten (4)
18.09.2012 um 22:47 Uhr
Eine BV zur Verlängerung der Arbeitszeit und Mehrarbeit ist nicht das gleiche. Mehrarbeit steht (wenn der BR zustimm)t nichts entgegen. Deine BV würde eine grundsätzlich längere Arbeitszeit regeln, wobei bei Mehrarbeit eher von vorrübergehender Mehrarbeit bestimmter Abteilungen auszugehen ist.
18.09.2012 um 22:59 Uhr
Also lt. den Unterlagen im Web zum EMTV IG M
Zulässig sind 10 Mehrarbeitsstunden pro Woche sowie "ausnahmsweise ein weiteres Mehrarbeitsvolumen, das nicht zu dauerhafter Mehrarbeit führen darf" (§ 5 I Nr. 6) Mehrarbeit kann durch bezahlte Freistellung ausgeglichen werden
Anspruch des Arbeitnehmers bei mehr als 16 Stunden pro Monat (§ 5 I Nr.1) einzelvertragliche Verlängerung der IRWAZ auf bis zu 40 Std/Wo Woche für max. 13 % (18%) der Beschäftigten.
Doch warum wollt ihr solche Mehrarbeit? Da sollte man lieber mehr Leute einstellen.
19.09.2012 um 11:23 Uhr
hinzuweisen wäre noch auf den § 87 BetrVG. Der BR hat demnach eine Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der (tariflichen) Arbeitszeit; natürlich mit dem Ziel einen Durchschnitt der tariflichen Wochenarbeitszeit zu erlangen und die Art des Ausgleichs (im Rahmen der tariflichen Bestimmungen; Gestaltungsspielraum) zu erzielen.
19.09.2012 um 11:29 Uhr
Guten Morgen und danke für die Antworten. Es geht nicht um die Verlängerung der Mehrarbeit, sondern um die Verkürzung, damit eine Entlastung entsteht. Daher die Frage nach dem maximal ausschopfbarem Volumen um sich darunter einzupendeln.
Wir lernen noch ;-)
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