Erstellt am 24.11.2014 um 18:57 Uhr von Kölner
An erarbeiteten freien Tagen muss auch urlaub genommen werden. Sonst hättest du auch zuviel urlaub...
Erstellt am 24.11.2014 um 19:09 Uhr von Paulinschen
Ich versteh das nur bedingt. Sorry.
Erstellt am 24.11.2014 um 19:14 Uhr von gironimo
Da muss man schon genau hinschauen. Zumindest einige der Donnerstage dürften Ersatztage für Arbeiten am Feiertag sein.
>jetzt sagt Chef < der soll es Euch mal genau vorrechnen und dann gehst Du mit der Rechnung zu einem Fachanwalt oder zur Gewerkschaft.
Erstellt am 24.11.2014 um 19:47 Uhr von Snooker
Man müsste dazu auch wissen wie viel Wochentage arbeitsvertraglich vereinbart sind. Bei einer 5 Tage Woche gibt es ja weniger Urlaub als wie bei einer 6 Tage Woche. Dabei ist es unerheblich ob duch Samstags oder Sonntags arbeitest und Donnerstag dann eben frei hat. 5/6 Tage bleiben 5/6 Tage, egal ob der freie Tag Samstags oder Donnerstags ist. Feiertage währen dann als zu geistete Überstunden zu werten. Diese können geldich ausbezahlt werden oder aber werden abgebummelt. Wobei das abbummeln kein Urlaub darstellt.
Erstellt am 24.11.2014 um 20:10 Uhr von Paulinschen
Ich habe eine 5tage Woche ,Feiertage bekommen wir als überstünde gutgeschrieben.
Ich sehe es so dadurch das ich ja die Samstag und Sonntag arbeite ist für mich der Donnerstag mein Wochenende .
Andere die auch 5 Tage arbeiten von mo - fr nehmen sich ja auch nicht sa u son Urlaub ,das ist ja denen ihr Wochenende .
Erstellt am 24.11.2014 um 20:17 Uhr von Cosinus
@Paulinschen
Einiges sollte vorher geklärt werden.
1. Greift ein Tarif? Und wenn ja, welcher Zeitraum (Werktage) sind dort als Urlaubstage aufgeführt.
2. Was ist im Arbeitsvertrag vereinbart?
3. Ist der Donnerstag wirklich permanent frei und seit wann wird das so gehandhabt?
4. Ist der Donnerstag durchgehend als Ausgleichstag für den Sonntag gedacht?
5. Ist der Samstag immer ein Arbeitstag oder nur unregelmäßig? Da Jugendherberge, vermute ich, dass er ein Regelarbeitstag ist.
Wenn keine vertragliche Regelung greift (Tarif, Arbeitsvertrag oder Abrede) und der Donnerstag der Ausgleichstag und Samstag ein Regeltag ist, hast du leider eine Sechs tage Woche.
D. h., der Donnerstag ist ein normaler Werktag, an dem nur Freizeitausgleich genommen wird, urlaubstechnisch aber weiter als anzurechnender Werktag gilt. Dann sind es sogar 6 Urlaubstage pro Woche.
Nur wenn der Donnerstag aufgrund vertraglicher Regelungen hier herausgerechnet werden kann - betriebliche Übung wäre ev. auch möglich, ist aber sehr Schwammig und hängt von zusätzlichen Faktoren ab -, hast du eine fünf tage Woche und es werden auch fünf tage angerechnet.
Wie gesagt, nur wenn der Donnerstag hier irgendwie verschwinden kann, kommt er nicht zur Anrechnung.
Die Rechnung mit deinen vier Tagen ist allerdings falsch, da hat dein Chef leider Recht.
Erstellt am 24.11.2014 um 20:51 Uhr von nicoline
Ein Urlaubstag stellt immer genau von der Arbeitspflicht frei, die für den Tag vorgesehen war. An Tagen, an denen man "ohnehin nicht arbeiten muss" muss man auch keinen Urlaubstag verbrauchen!
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
Wenn man regelmäßig auch an Wochenendtagen arbeiten muss, kann es durchaus sein, dass man auch für diese Tage Urlaubstage verbrauchen muss, dann aber eben nicht, für die ohnehin freien Tage.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsberechnung-wenn-sonntag-ein-regelmaessiger-arbeitstag-ist_76_185658.html
Erstellt am 24.11.2014 um 22:08 Uhr von kratzbuerste
"Feiertage bekommen wir als überstünde gutgeschrieben"
Das entspricht aber nicht dem § 11 ArbZG; jedenfalls nicht für alle Sonn- und Feiertage im Jahr. Und Abweichungen sind mit Arbeitsvertrag nicht regelbar.
Wende Dich mal an die Gewerkschaft.
Erstellt am 24.11.2014 um 22:11 Uhr von Paulinschen
Irgendwie kompliziert,1.wir haben kein Tarifvertrag ,2.Arbeitsvertrag steht eine 5 Tage Woche ,3.Donnerstag ist permanent frei,seit 4 Jahren ,5.samstag ist alle 14 Tage Arbeitstag bei mir .
Erstellt am 24.11.2014 um 22:13 Uhr von Paulinschen
Vieleicht hab ich mich falsch ausgedrückt ,wenn wir Feiertage arbeiten bekommen wir einen ausgleichstag.
Erstellt am 25.11.2014 um 08:25 Uhr von Nubbel
wenn diese donnerstage immer frei sind, als ausgleich für das we, brauchst du sicher keine urlaubstage nehmen. da du aber statt dessen für das dienstwochenende urlaub nehmen musst, bleibt die anzahl der urlaubsrage für 2 wochen gleich
Erstellt am 25.11.2014 um 12:19 Uhr von Paulinschen
So verstehe ich das auch,und ist auch ok so.
Werd noch mal mit Ihnen reden mal sehen wie sie es mir erklären werden.danke.
Erstellt am 25.11.2014 um 14:02 Uhr von turli
Entscheidend ist die Regelung der Wochentage (5 oder 6 Tage Arbeitswoche). Auf dieser ergeben sich die freien Tage im Monat und der entsprechende Ausgleich (wieviel Sonntage und Feiertage bei einer 6 er Woche, bei einer 5 er Woche zählt der Samstag mit) . Am besten immer monatsgenau planen lassen und abrechnen. Mögliche Sonn- und Feiertagszuschläge sind davon unbenommen. Aber so etwas kennt man ja in der Firma J. in der Regel nicht. Auch die festgelegte Anzahl der gearbeiteten Sonntage verschweigt man gerne. Man mogelt auch gerne mit den Berechnungen zum Urlaub und berechnet oft den formalen Jahresurlaub geteilt durch 12 mal Anzahl der Beschäftigungsmonate, wobei die Saisonbeschäftigten ab 7 Monaten Beschäftigung um den gesetzlichen Urlaubsanspruch gekniffen sind. Lösungen bringen hier in der Regel nur streitwillige Arbeitnehmer (ist Individualrecht) und starke Gesamtbetriebsräte über einzelen Filialen oder Standorte hinaus.