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Urlaub nehmen an freien Tagen

P
Paulinschen
Jan 2018 bearbeitet

Nabend zusammen,ich hätte da mal eine Frage . Ich arbeite in einem Dienstleistung betrieb in einer Jugendherberge und arbeite auch am Wochenende und auch feiertags. Ende vom Jahr haben wir immer Diskussionen wegen dem genommenen Urlaub und dem neuen Urlaub . Wir sind noch ein frischer Br und arbeiten langsam an einer einheitlichen Regelung für jedes Jahr . Ich arbeite jedes 2. Wochenende sa u so .dafür habe ich dann jeden Donnerstag frei ist so mit mir vereinbart und in Ordnung . Jetzt hatte ich dieses Jahr 2-3 mal eine Woche frei,außerhalb vom Jahresurlaub .und dann nehme ich mir wenn ich von mo - fr freimachen möchte 4tage Urlaub weil der Donnerstag ja mein freier Tag ist .jetzt sagt Chef ich müsste mir aber doch 5 Tage frei nehmen ,was ich nicht nachvollziehen kann .hab ich einen Denkfehler weil ich kapiere es nicht WiSo das so sein sollte. Kann mir jemand hier helfen i. Urlaubs Gesetz finde ich nichts .wir sind ein 3er Br und 25 Mitarbeiter . Nette Grüße Helmut

12.083013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

24.11.2014 um 19:57 Uhr

An erarbeiteten freien Tagen muss auch urlaub genommen werden. Sonst hättest du auch zuviel urlaub...

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Paulinschen

24.11.2014 um 20:09 Uhr

Ich versteh das nur bedingt. Sorry.

G
gironimo

24.11.2014 um 20:14 Uhr

Da muss man schon genau hinschauen. Zumindest einige der Donnerstage dürften Ersatztage für Arbeiten am Feiertag sein.

jetzt sagt Chef < der soll es Euch mal genau vorrechnen und dann gehst Du mit der Rechnung zu einem Fachanwalt oder zur Gewerkschaft.

S
Snooker

24.11.2014 um 20:47 Uhr

Man müsste dazu auch wissen wie viel Wochentage arbeitsvertraglich vereinbart sind. Bei einer 5 Tage Woche gibt es ja weniger Urlaub als wie bei einer 6 Tage Woche. Dabei ist es unerheblich ob duch Samstags oder Sonntags arbeitest und Donnerstag dann eben frei hat. 5/6 Tage bleiben 5/6 Tage, egal ob der freie Tag Samstags oder Donnerstags ist. Feiertage währen dann als zu geistete Überstunden zu werten. Diese können geldich ausbezahlt werden oder aber werden abgebummelt. Wobei das abbummeln kein Urlaub darstellt.

P
Paulinschen

24.11.2014 um 21:10 Uhr

Ich habe eine 5tage Woche ,Feiertage bekommen wir als überstünde gutgeschrieben. Ich sehe es so dadurch das ich ja die Samstag und Sonntag arbeite ist für mich der Donnerstag mein Wochenende . Andere die auch 5 Tage arbeiten von mo - fr nehmen sich ja auch nicht sa u son Urlaub ,das ist ja denen ihr Wochenende .

C
Cosinus

24.11.2014 um 21:17 Uhr

@Paulinschen

Einiges sollte vorher geklärt werden.

  1. Greift ein Tarif? Und wenn ja, welcher Zeitraum (Werktage) sind dort als Urlaubstage aufgeführt.
  2. Was ist im Arbeitsvertrag vereinbart?
  3. Ist der Donnerstag wirklich permanent frei und seit wann wird das so gehandhabt?
  4. Ist der Donnerstag durchgehend als Ausgleichstag für den Sonntag gedacht?
  5. Ist der Samstag immer ein Arbeitstag oder nur unregelmäßig? Da Jugendherberge, vermute ich, dass er ein Regelarbeitstag ist.

Wenn keine vertragliche Regelung greift (Tarif, Arbeitsvertrag oder Abrede) und der Donnerstag der Ausgleichstag und Samstag ein Regeltag ist, hast du leider eine Sechs tage Woche. D. h., der Donnerstag ist ein normaler Werktag, an dem nur Freizeitausgleich genommen wird, urlaubstechnisch aber weiter als anzurechnender Werktag gilt. Dann sind es sogar 6 Urlaubstage pro Woche.

Nur wenn der Donnerstag aufgrund vertraglicher Regelungen hier herausgerechnet werden kann - betriebliche Übung wäre ev. auch möglich, ist aber sehr Schwammig und hängt von zusätzlichen Faktoren ab -, hast du eine fünf tage Woche und es werden auch fünf tage angerechnet.

Wie gesagt, nur wenn der Donnerstag hier irgendwie verschwinden kann, kommt er nicht zur Anrechnung. Die Rechnung mit deinen vier Tagen ist allerdings falsch, da hat dein Chef leider Recht.

N
nicoline

24.11.2014 um 21:51 Uhr

Ein Urlaubstag stellt immer genau von der Arbeitspflicht frei, die für den Tag vorgesehen war. An Tagen, an denen man "ohnehin nicht arbeiten muss" muss man auch keinen Urlaubstag verbrauchen!

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm

Wenn man regelmäßig auch an Wochenendtagen arbeiten muss, kann es durchaus sein, dass man auch für diese Tage Urlaubstage verbrauchen muss, dann aber eben nicht, für die ohnehin freien Tage.

http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaubsberechnung-wenn-sonntag-ein-regelmaessiger-arbeitstag-ist_76_185658.html

K
kratzbuerste

24.11.2014 um 23:08 Uhr

"Feiertage bekommen wir als überstünde gutgeschrieben"

Das entspricht aber nicht dem § 11 ArbZG; jedenfalls nicht für alle Sonn- und Feiertage im Jahr. Und Abweichungen sind mit Arbeitsvertrag nicht regelbar.

Wende Dich mal an die Gewerkschaft.

P
Paulinschen

24.11.2014 um 23:11 Uhr

Irgendwie kompliziert,1.wir haben kein Tarifvertrag ,2.Arbeitsvertrag steht eine 5 Tage Woche ,3.Donnerstag ist permanent frei,seit 4 Jahren ,5.samstag ist alle 14 Tage Arbeitstag bei mir .

P
Paulinschen

24.11.2014 um 23:13 Uhr

Vieleicht hab ich mich falsch ausgedrückt ,wenn wir Feiertage arbeiten bekommen wir einen ausgleichstag.

N
Nubbel

25.11.2014 um 09:25 Uhr

wenn diese donnerstage immer frei sind, als ausgleich für das we, brauchst du sicher keine urlaubstage nehmen. da du aber statt dessen für das dienstwochenende urlaub nehmen musst, bleibt die anzahl der urlaubsrage für 2 wochen gleich

P
Paulinschen

25.11.2014 um 13:19 Uhr

So verstehe ich das auch,und ist auch ok so. Werd noch mal mit Ihnen reden mal sehen wie sie es mir erklären werden.danke.

T
Turli

25.11.2014 um 15:02 Uhr

Entscheidend ist die Regelung der Wochentage (5 oder 6 Tage Arbeitswoche). Auf dieser ergeben sich die freien Tage im Monat und der entsprechende Ausgleich (wieviel Sonntage und Feiertage bei einer 6 er Woche, bei einer 5 er Woche zählt der Samstag mit) . Am besten immer monatsgenau planen lassen und abrechnen. Mögliche Sonn- und Feiertagszuschläge sind davon unbenommen. Aber so etwas kennt man ja in der Firma J. in der Regel nicht. Auch die festgelegte Anzahl der gearbeiteten Sonntage verschweigt man gerne. Man mogelt auch gerne mit den Berechnungen zum Urlaub und berechnet oft den formalen Jahresurlaub geteilt durch 12 mal Anzahl der Beschäftigungsmonate, wobei die Saisonbeschäftigten ab 7 Monaten Beschäftigung um den gesetzlichen Urlaubsanspruch gekniffen sind. Lösungen bringen hier in der Regel nur streitwillige Arbeitnehmer (ist Individualrecht) und starke Gesamtbetriebsräte über einzelen Filialen oder Standorte hinaus.

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