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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkosten für Betriebsratssitzungen

C
cerbius
Jan 2018 bearbeitet

Hallo...wir sind ein Schichtbetrieb (Rettungsdienst) und arbeiten an verschiedenen Standorten ( Wachen) in Rotation und müssen unsere BR Sitzungen auch an freien Tagen oder nach einem Dienst abhalten. Deshalb ist es auch notwendig vor / oder nach einem Dienst von einer Aussenwache zu der Hauptwache ( wo die Sitzungen stattfinden ) zu fahren. Nun haben wir eine Kostenliste ( Fahrtgeld) für Sitzungen an Tagen, an den wir an einem freien Tag, sowie an einem Tag an dem wir vor oder nach einem Dienst von einer Aussenwache zur Hauptwache gefahren sind aufgestellt. § 40 (1) BetrVG Der Arbeitgeber behauptet nun , dass er nur die Fahrtkosten für eine Sitzung an freien Tagen erstattet, an anderen Tagen (vor oder nach einem Dienst) weigert er sich, seiner Meinung nach wäre das eine Tätigkeitsaufnahme nach einer Pause. Wie seht ihr das ? Über eure Kommentare freue ich mich

91601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

10.03.2013 um 11:35 Uhr

Auch nach einer Pause können doch Kosten anfallen, die durch die BR-Tätigkeit ausgelöst werden. Entscheident ist doch allein, ob Kosten wegen der BR-Arbeit angefallen sind, die sonst nicht entstanden wären.

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