Deshalb ist es auch notwendig vor / oder nach einem Dienst von einer Aussenwache zu der Hauptwache ( wo die Sitzungen stattfinden ) zu fahren.
Nun haben wir eine Kostenliste ( Fahrtgeld) für Sitzungen an Tagen, an den wir an einem freien Tag, sowie an einem Tag an dem wir vor oder nach einem Dienst von einer Aussenwache zur Hauptwache gefahren sind aufgestellt. § 40 (1) BetrVG
Der Arbeitgeber behauptet nun , dass er nur die Fahrtkosten für eine Sitzung an freien Tagen erstattet, an anderen Tagen (vor oder nach einem Dienst) weigert er sich,
seiner Meinung nach wäre das eine Tätigkeitsaufnahme nach einer Pause.
Wie seht ihr das ?
Über eure Kommentare freue ich mich
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