Erstellt am 24.11.2014 um 13:53 Uhr von gironimo
Der BR ist doch bei der Schichtplangestaltung in der Mitbestimmung.
Da könnt Ihr doch auf die Bedürfnisse der AN eingehen und eine gerechte Planung fordern.
Die Frage, ob der Kollege recht hat oder nicht, sei dahingestellt. Es erscheint doch offensichtlich, dass er anders behandelt wird als andere AN. zu klären wäre warum das so ist.
Erstellt am 24.11.2014 um 13:59 Uhr von ThorstenTfa
Die offizielle Begründung ist die, das der Mitarbeiter eine hohe Quote an fehlerhafter Ware produziert und der Abteilungsleiter das gerne im Auge behält. Dieser ist nur in der Frühschicht anwesend.
Erstellt am 24.11.2014 um 14:55 Uhr von Nubbel
dann sollte man mit dem kollegen über die fehlerquote reden und überlegen was man tun kann.
Erstellt am 24.11.2014 um 15:14 Uhr von Multibär
@ThorstenTfa,
grundsätzlich ist es eine Frage was steht in seinem Arbeitsvertrag.
Aber wenn ich mir den Grund ansehe , realtiviert sich der Anspruch unter umständen. Schlechtleistungen können den AN sehr unangenehm werden. Die frage ist also > Weis der AN warum er nur Früh machen soll ? UND sagte er es dann auch euch ? Und kam nur weis ich auch nicht, an mir liegt es nicht ? Dann aufpassen auch als BR kommt ihr da schnell zwischen die Fronten und seit zum schluss die Bösen...
Grund: Aktuell so lese ich es . Will der AG oder besser der "Abteilungsleiter " nur sehen was der An wohl falsch macht. Ich gehe davon aus das der AN dazu noch kein Gespräch mit diesen Kern hatte.
Wenn der BR da nun Blind rein haut führt das ggf dazu das der AG den Formalen weg geht> Schlechtleistungen, das heisst dann wohl auch Abmahnung, ggf dauer Versetzung oder Runtergruppierung . Selbst ein Massnahmen Katalog der vom BR gefordert werden kann um den AN eine Change zu geben könnte eher ins Negative fallen.
Mein Tipp klärt für euch was das beste ist und Redet auch mit dem AN über das was geht UND was das ggf für ihn heisst.
Sollte er anspruch auf Wechselschicht haben und ihr Boxt das durch wegen "ungerecht" und "es steht in seinem Arbeitsvertrag" könnte der Abt dazu übergehen das Schlechtleistung verfahren los zu tretten.
Ich glaube es ist eher eine frage der Abwägung im Postiven sinne für den AN.
Was ist ihm wichtiger ...? Recht haben aber aber dafür ggf unter Schlechtleistung zu fallen oder aber mal überlegen was los ist mit ihm ? Ggf hat er ein Problem welches einer Kur bedarf auch Arbeiter am Fliessband haben Burnout ! oder schlimmer :-(
Erstellt am 24.11.2014 um 15:21 Uhr von ThorstenTfa
So ähnlich war auch mein Gedanke. Zum einen ist er der einzige, den es wohl ernsthaft stört, nur die Frühschicht wahrzunehmen, rein von der Zeit her ist es ja die deutlich erträglichere Schicht von beiden. Ihn stört, das er eben permanent unter Kontrolle steht, aber da bewegt er sich schon auf sehr dünnem Eis da seine Arbeitsleistung wirklich unter dem Durchschnitt dieser Abteilung liegt. Also selbst wenn er in diesem Falle Recht bekommen würde, könnte er damit etwas lostreten, was früher oder später zum Bumerang wird. Das werde ich ihm morgen auch noch einmal so mitteilen.
Erstellt am 24.11.2014 um 19:06 Uhr von gironimo
Ist die Fehlerquote von der Tageszeit abhängig?
Ich würde mich mit dem AG eher über Qualifizierungsmaßnahmen des AN unterhalten. Allein Kontrolle bringt eher weniger.