Betriebsvereinbarung
hallo forum
wenn in einer BV eine 35 std woche vereinbart worden ist , wie sieht es dann aus wenn andere MA einen vertrag mit einer 40 std woche haben ?
lg
Community-Antworten (6)
23.11.2014 um 12:27 Uhr
Bei zwei unterschiedlichen Vereinbarungen ist das Günstigkeitsprinzip anzuwenden. Das heißt, die Regelung, die für den Arbeitnehmer günstigster ist, ist anzuwenden. In Deinem Fall also die 35h-Woche aus der BV.
23.11.2014 um 13:18 Uhr
Ich bezweifele mal, dass die BV gültig ist. § 77 abs 3 BetrVG ist einschlägig. Demnach: 40Std.-Woche
23.11.2014 um 15:55 Uhr
@ Unwissender
Es gibt Tarifverträge, die einem BR ermöglichen, von der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit auch nach unten abweichen zu dürfen. Die mir bekannten TVe sehen diese Möglichkeit aber nur im Rahmen der Beschäftigungssicherung und/oder für einen begrenzten Zeitraum vor.
Ist Euer Betrieb NICHT tarifgebunden, kann sich Eure BV "35 Stunden/Woche" noch nicht einmal auf eine ggf. vorhandene entsprechende Öffnungsklausel beziehen!
Die Tarifbindung ergibt sich entweder durch die AG Mitgliedschaft im AG-Verband (Ausnahme: OT Mitgliedschaft) und AN Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft ODER durch eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert also Eure BV?
23.11.2014 um 18:04 Uhr
Ich tippe mal, dass hier der § 77 Abs. 3 BetrVG übersehen wurde.
Der Kontakt zur Gewerkschaft wäre hier angebracht ......
23.11.2014 um 18:42 Uhr
nein , beide seiten sind nicht tarif gebunden . ( branche igmetall elektro )
23.11.2014 um 19:16 Uhr
@ unwissender
Um 17:42 Uhr ist die Wahrscheinlichkeit, dass Eure BV unwirksam ist, auf 100 % gestiegen ... ;-)
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
AG möchte, dass für einige MA die BV zur Gleitzeit nicht mehr gilt - was tun?
ÄlterHallo, liebe BR´ler, wir haben zusätzlich zur haustariflich festgelegte 39 Stunden-Woche noch eine seit langem gültige Betriebsvereinbarung, die u.a. eine grosszügige Gleitzeitregelung beinhaltet.
Verpflichtung zu Überstunden (mit Betriebsvereinbarung) rechtens?
ÄlterHallo, das Auftragsvolumen unserer Firma (3 Schichtsystem Mo - Freitag) ist relativ kurzfristig in die Höhe geschnellt - so weit, so gut. Unser AG wollte diesen Zustand kompensieren, in dem er , auf
Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?
ÄlterVerstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
ÄlterGrundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg