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Betriebsvereinbarung

U
unwissender
Jan 2018 bearbeitet

hallo forum

wenn in einer BV eine 35 std woche vereinbart worden ist , wie sieht es dann aus wenn andere MA einen vertrag mit einer 40 std woche haben ?

lg

95606

Community-Antworten (6)

E
ElBarnsky

23.11.2014 um 12:27 Uhr

Bei zwei unterschiedlichen Vereinbarungen ist das Günstigkeitsprinzip anzuwenden. Das heißt, die Regelung, die für den Arbeitnehmer günstigster ist, ist anzuwenden. In Deinem Fall also die 35h-Woche aus der BV.

K
Kölner

23.11.2014 um 13:18 Uhr

Ich bezweifele mal, dass die BV gültig ist. § 77 abs 3 BetrVG ist einschlägig. Demnach: 40Std.-Woche

H
Hoppel

23.11.2014 um 15:55 Uhr

@ Unwissender

Es gibt Tarifverträge, die einem BR ermöglichen, von der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit auch nach unten abweichen zu dürfen. Die mir bekannten TVe sehen diese Möglichkeit aber nur im Rahmen der Beschäftigungssicherung und/oder für einen begrenzten Zeitraum vor.

Ist Euer Betrieb NICHT tarifgebunden, kann sich Eure BV "35 Stunden/Woche" noch nicht einmal auf eine ggf. vorhandene entsprechende Öffnungsklausel beziehen!

Die Tarifbindung ergibt sich entweder durch die AG Mitgliedschaft im AG-Verband (Ausnahme: OT Mitgliedschaft) und AN Mitgliedschaft in der zuständigen Gewerkschaft ODER durch eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert also Eure BV?

G
gironimo

23.11.2014 um 18:04 Uhr

Ich tippe mal, dass hier der § 77 Abs. 3 BetrVG übersehen wurde.

Der Kontakt zur Gewerkschaft wäre hier angebracht ......

U
unwissender

23.11.2014 um 18:42 Uhr

nein , beide seiten sind nicht tarif gebunden . ( branche igmetall elektro )

H
Hoppel

23.11.2014 um 19:16 Uhr

@ unwissender

Um 17:42 Uhr ist die Wahrscheinlichkeit, dass Eure BV unwirksam ist, auf 100 % gestiegen ... ;-)

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