Kann man eine Zustimmung zurück nehmen?
Wir haben einem Antrag des Arbeitgebers zugestimmt in welchem es um ein sogenanntes Teamcoaching ging und der damit verbunden Mehrarbeit und dienständerungen. Jetzt hat sich allerdings der Arbeitgeber die Aufrechtsitzen einfallen lassen die Kollegen an ihren freien Tagen für 15min erscheinen zu lassen. Kann man die Zustimmung für diesen Antrag zurück nehmen?
Community-Antworten (7)
21.11.2014 um 17:37 Uhr
was hatte der arbeitgeber genau beantragt?
21.11.2014 um 18:04 Uhr
An ihren freien Tagen für eine Viertelstunde kommen lassen? Wozu? Tickt es noch? Wer will die Zeit bezahlen, sicher nicht der AG. Also ab in die Tonne damit. Frei ist frei!
21.11.2014 um 19:05 Uhr
Ihr werdet doch nicht pauschal zugestimmt, und dem AG freie Hand eingeräumt haben? Der AG muss doch Zeiten angegeben haben, wann das Coaching stattfindet. Hat er sich da nicht geäußert, konntet Ihr nur von in der betriebsüblichen Arbeitszeit ausgehen. Und wenn es da Abweichungen gibt, habt Ihr auch nicht zugestimmt.
Habt Ihr denn auch gleich der gesamten Coachingmaßnahme zugestimmt oder könnt Ihr da noch etwas hinsichtlich der Inhalte und Durchführung regeln? Da besteht ja die Mitbestimmung über die §§ 96 ff BetrVG.
die Aufrechtsitzen < wie was?
22.11.2014 um 09:13 Uhr
Wahrscheinlich gibt es da welche, die aufrecht sitzen und ein paar, die liegen dürfen ... ;))
22.11.2014 um 12:23 Uhr
Verzeihung da hab ich mich wohl verschrieben. Es war ein Termin angegeben für das Coaching.
22.11.2014 um 13:34 Uhr
dann kann das coaching ja an diesem termin stattfinden
22.11.2014 um 16:39 Uhr
Mach mal den Haken bei 7 Antworten raus!
Es war ein Termin angegeben für das Coaching. Was für ein Termin? In der Freizeit? No go! In der Arbeitszeit? Wo ist jetzt nun wirklich das Problem? Muss man euch echt die Würmer aus der Nase ziehen oder kann es vielleicht mal möglich sein, das Problem ordentlich zu schildern?
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