Erstellt am 21.11.2014 um 16:37 Uhr von Nubbel
was hatte der arbeitgeber genau beantragt?
Erstellt am 21.11.2014 um 17:04 Uhr von Dezibel
An ihren freien Tagen für eine Viertelstunde kommen lassen? Wozu?
Tickt es noch?
Wer will die Zeit bezahlen, sicher nicht der AG. Also ab in die Tonne damit. Frei ist frei!
Erstellt am 21.11.2014 um 18:05 Uhr von gironimo
Ihr werdet doch nicht pauschal zugestimmt, und dem AG freie Hand eingeräumt haben? Der AG muss doch Zeiten angegeben haben, wann das Coaching stattfindet. Hat er sich da nicht geäußert, konntet Ihr nur von in der betriebsüblichen Arbeitszeit ausgehen. Und wenn es da Abweichungen gibt, habt Ihr auch nicht zugestimmt.
Habt Ihr denn auch gleich der gesamten Coachingmaßnahme zugestimmt oder könnt Ihr da noch etwas hinsichtlich der Inhalte und Durchführung regeln? Da besteht ja die Mitbestimmung über die §§ 96 ff BetrVG.
>die Aufrechtsitzen < wie was?
Erstellt am 22.11.2014 um 08:13 Uhr von Dezibel
Wahrscheinlich gibt es da welche, die aufrecht sitzen und ein paar, die liegen dürfen ... ;))
Erstellt am 22.11.2014 um 11:23 Uhr von Tiiin
Verzeihung da hab ich mich wohl verschrieben. Es war ein Termin angegeben für das Coaching.
Erstellt am 22.11.2014 um 12:34 Uhr von Nubbel
dann kann das coaching ja an diesem termin stattfinden
Erstellt am 22.11.2014 um 15:39 Uhr von Dezibel
Mach mal den Haken bei 7 Antworten raus!
> Es war ein Termin angegeben für das Coaching.
Was für ein Termin? In der Freizeit? No go!
In der Arbeitszeit? Wo ist jetzt nun wirklich das Problem?
Muss man euch echt die Würmer aus der Nase ziehen oder kann es vielleicht mal möglich sein, das Problem ordentlich zu schildern?