Zustimmung zur Kurzarbeit - Was passiert, wenn der BR seine Zustimmung nicht gibt?
Hallo BR-Kollegen und auch die anderen,
bei uns soll die Kurzarbeit um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Die GF will hierfür die Zustimmung vom BR.
Nur Theoretisch: Was passiert, wenn der BR seine Zustimmung nicht gibt? Braucht der Chef die Zustimmung zwingend?
Grund:
Wir haben mehrere Standorte, da kann schon mal der eine sich Benachteiligt fühlen, wenn man hört das die anderen
noch voll arbeiten.
Danke
Ich wieder,
danke für eure Antworten. Wir haben eine BV in der geregelt sein sollte, das die GF die Zustimmung vom BR braucht. Im Internet findet man immer wieder die Angabe: "Zeitlich begrenzte Kurzarbeit auch ohne BR-Zustimmung möglich". Diese Info findet man immer wieder im Internet.
Community-Antworten (2)
04.05.2009 um 20:09 Uhr
@BieneMaja, die Zustimmung des BR ist Wirksamkeitsvorraussetzung..... Führt der AG ohne Zustimmung des BR Kurzarbeit ein, so gerät er in Annahmeverzug. Verweigert der BR seine Zustimmung, muss der AG sich die Zustimmung ersetzen lassen ...
Ich wage kaum zu erfragen........ich orakel jetzt mal, Ihr besitzt keine BV-Kurzarbeit.
04.05.2009 um 20:36 Uhr
@BieneMaja ...ich hätte eine im Angebot
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