Erstellt am 13.04.2006 um 21:30 Uhr von marion
hallo nina
ich habe in 25a teilzeit- und befristungsgesetz etwas gefunden, was euch aber auch nicht weiterhelfen wird.
aber da ihr einen br habt, könnt ihr gegen arbeitszeitverlängerung doch etwas machen.
ihr müsst euch die arbeitsverträge der mitarbeiter ansehen ( bzw. mitarbeiter dazu befragen ) steht in den arbeitsverträgen eine vereinbarte wöchentliche arbeitszeit, kann der AG nur mit änderungskündigung etwas ausrichten.
bei einer veränderung der arbeitszeit kannst du auch § 87 Abs. 1 ziffer 2 BetrVG heranziehen
Erstellt am 13.04.2006 um 21:42 Uhr von Kölner
@marion
In altbewährter Manie(!) einige Anmerkungen zu Deinen Ausführungen.
"Ich habe in 25a teilzeit- und befristungsgesetz etwas gefunden, was euch aber auch nicht weiterhelfen wird."
Warum führst Du einen solchen § an, wenn er nicht weiterhilft?
Abgesehen davon gibt es ihn gar nicht!
"aber da ihr einen br habt, könnt ihr gegen arbeitszeitverlängerung doch etwas machen."
Hier war ich jetzt neugierig geworden...
"ihr müsst euch die arbeitsverträge der mitarbeiter ansehen ( bzw. mitarbeiter dazu befragen ) steht in den arbeitsverträgen eine vereinbarte wöchentliche arbeitszeit, kann der AG nur mit änderungskündigung etwas ausrichten."
Schon wieder eine Enttäuschung und ein Trugschluss: Freiwillig kann ein AG gemäß § 105 GewO fast alles mit dem AN vereinbaren und nix kann der BR dagegen machen!
Erstellt am 13.04.2006 um 21:50 Uhr von marion
entschuldigung, ich meinte mit 25a nicht einen § sondern gehe nach dem kittner.
der AG kann natürlich mit allen AN eine änderungskündigung oder eine ergänzung zum arbeitsvertrag abschliessen ( hat er bei uns auch gemacht, 80 % haben unterschrieben, ohne lohnausgleich )
aber erstmals würde ich als br auf § 87 hinweisen.
Erstellt am 14.04.2006 um 10:43 Uhr von w-j-l
"entschuldigung, ich meinte mit 25a nicht einen § sondern gehe nach dem kittner."
Nun wird es ja noch diffuser. 25a nach Kittner? Lerne doch erst mal, richtig zu zitieren, bevor Du hier versuchst Hilfen zu geben.
"aber erstmals würde ich als br auf § 87 hinweisen."
.... aha, und worauf dort speziell? Ich kann da im §87 BetrVG nix finden, was einschlägig wäre.