folgende Situation.

In einem Betrieb in dem es bislang keine BV zur Arbeitszeit gibt haben die MA Stunden auf ihrem Arbeitszeitkonto angesammelt. Die Summe des Zeitguthabens ist je MA unterschiedlich von 20 - 100 Stunden ist alles vertreten.

Im Moment wird an einer BV zur Arbeitszeit gearbeitet. Die konkreten Verhandlungen können laut GF aber erst im 1.Quartal 2015 aufgenommen werden.

Viele MA möchte das im Moment bestehende Zeitguthaben nicht ausbezahlt bekommen sondern das Guthaben in Freizeit abgegolten haben.

Kann der AG ohne weiteres Nachfragen und ohne den BR die Stunden einfach so auszahlen?
Muss der AG mit jedem einzelnen MA klären wie er den Ausgleich haben möchte (Geld oder Freizeit)?