Komme ich mal zum Sachverhalt:

Im Betrieb besteht eine BV über die Jahresarbeitszeit. Diese regelt durch ein Ampelmodel, (Grüne, Gelbe und Rote Phasen)was mit aufgelaufenen Überstunden und Minussalden passiert. Die ausgewiesene Grüne Phase, ist die eigenverantwortliche Phase, eines jeden Mitarbeiters. Diese erstreckt sich von "minus 16 Stunden bis plus 24 Stunden". Ursprünglich wurde vereinbart, dass am Jahresende, alle Guthaben ausgezahlt werden und alle Minussalden zu eine Gehaltskürzung führen. Dieses wurde bis dato auch von allen Mitarbeitern respecktiert und auch angewendet. Nun wurde diese BV von der Arbeitgeberin gekündigt und mit dem GBR eine neue verhandelt. In der neuen BV, wird nunmehr ausgesagt, dass Mitarbeiter ein Guthaben von 16 Plusstunden am Jahresende mit in das neue Jahr genommen werden darf, alle Minussalden (hier hat sich der grüne bereich der Minussalden auf - 8 Stunden verkürzt) führen jedoch am Jahresende weiterhin zu Gehaltskürzungen.
Wenn einem Mitarbeiter schon eine eigenverandwortliche Phase zugesprochen wird, und diese malerweise bis zum Jahresende auch voll genutzt werden kann, müsste oder sollte man den Mitarbeitern, die einen Minusstand von 8 Stunden am Jahresende aufweisen, (Grüne Phase) die Möglichkeit einräumen, diese auch in das neue Jahr mit zu nehmen. Hier kann ja auch der Sachverhalt vorliegen, dass die 8 Minussalden erst im Monat Dezember, aus einem dringendem Fall, verursacht wurde...

ich hoffe ich habe den Sachverhalt, halbwegs gut beschrieben...
ich bin weiterhin der Meinung, dass die neue BV, dass AGG in seiner Wirkung missachtet wurde, und möchte daher gern wissen, wie kann man diese BV anfechten und wie....???

Auf eine baldige Antwort, freut sich 4975crista...