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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitanpassung ohne Mitbestimmung Betriebsrat

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Di2309
Okt 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Wir sind ein Unternehmen mit 600 Mitarbeitern, haben aber erst seit diesem Jahr im Mai einen Betriebsrat. Unser 11er Gremium ist relativ gut geschult und wir können unser Tagesgeschäft bisher gut erledigen.

Jetzt haben wir folgende Situation: BRV und SBRV waren aufgrund von Urlaub nicht im Haus.

GL hängt Aushang mit folgendem Inhalt raus.

Sehr geehrte Mitarbeiter, aufgrund des konjunkturellen Auftragsrückgangs sehen wir uns gezwungen abteilungsspezifische Arbeitszeitanpassungen vorzunehmen.

Zum Ausgleich der ausfallenden Arbeitszeiten wird, sofern vorhanden, Ihr individuelles Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto herangezogen. Wir werden maximal 80 Stunden Ihres Zeitguthabens für diesen Zweck verplanen. Das restliche Guthaben steht Ihnen weiterhin zur persönlichen Disposition gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten zur Verfügung. Ihre zuständige Führungskraft kommt hinsichtlich der notwendigen Arbeitszeitanpassung auf Sie zu.

Das Schreiben hat die GL von einem unserer Betriebsräte, die sich zum Zeitpunkt im Haus befunden haben unterschreiben lassen und ausgehängt.

Ist das ein Verstoß gegen die Mitbestimmung? Wie ist in diesem Fall das richtige Vorgehen? Wir haben leider noch keine BV bezüglich der Arbeitszeitkonten oder Kurzarbeit geschlossen.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

16507

Community-Antworten (7)

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seehas

04.10.2019 um 11:48 Uhr

Klar ist das ein Verstoß gegen die Mitbestimmung. Der Betriebsrat äußert seinen Willen durch den BRV (§26 BetrVG), nur er oder sein Stellvertreter vertreten den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Eine Unterschrift ohne Beschluss ist sowieso nicht viel wert. Ein beliebiges BR Mitglied ist nicht befugt irgendetwas im Namen des BR zu unterschreiben.

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Di2309

04.10.2019 um 12:12 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Wie würden Sie hier weiter vorgehen?

R
rsddbr

04.10.2019 um 13:07 Uhr

Wenn BRV und SBRV verhindert sind, sollte der BR per Beschluss die weitere Stellvetretung festlegen. Viele BR machen dies bereits in der Geschäftsordnung, d.h. sie wählen zumindest einen zweiten Stellvertreter. Ist kein weiterer Stellvertreter benannt und BRV und SBRV verhindert, so kann der AG jedes BRM ansprechen. Dieses (oder ein anderes BRM) würde dann eine BR-Sitzung einberufen, einen Beschluss fassen lassen und dann den BR dem AG gegenüber vertreten.

Wurde das Schreiben offensichtlich ohne Beschluss (also direkt bei Vorzeigen duch den AG) unterschrieben, so ist auch für den AG ersichtlich, dass hier nicht die Meinung des BR vertreten wurde.

"Wie würden Sie hier weiter vorgehen?"

Als erstes sofort eine BR-Sitzung einberufen und genau diese Frage klären. Es könnte ja herauskommen, dass der BR gar nichts machen möchte. Der BR könnte aber z.B. den AG auffordern, die Maßnahme erstmal zu stoppen und mit euch eine Lösung zu finden. D.h. er muss euren WA (Wirtschaftsausschuss) über die wirtschaftliche Lage informieren (du sprachst den Auftragsrückgang an). Der WA informiert den BR. Der AG informiert den BR über die Personalplanung (möchte er z.B. Personal abbauen, möchte er umstrukturieren etc.). Und dann beratet ihr, was sinnvolle Maßnahmen sein können.

P
paula

04.10.2019 um 14:53 Uhr

erst mal die wichtigste Frage: lässt eure Arbeitszeitregelung solch einseitige Maßnahmen des AGs zu? Ich kenne einige Betriebe, wo entsprechende Betriebsvereinbarungen geschlossen sind. Wenn nein, dann den AG auf den Verstoß der Mitbestimmung hinweisen und sofortige Unterlassung fordern. Ggf mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens drohen. Gleichzeitig würde ich Gesprächsbereitschaft signalisieren. Und der BR sollte sich über §92a BetrVG mal eine Meinung bilden.

Im Gremium würde ich mal besprechen, dass hier niemand etwas im Namen des BR unterschreiben kann, ohne dass ein Beschluss vorliegt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber wohl noch nicht bei jedem angekommen

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Di2309

04.10.2019 um 15:05 Uhr

@ Paula: Leider haben wir keine Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten. Es wurde noch vor der BR Gründung das Stundenkonto mit 80 Stunden Mindestbestand eingerichtet, über das der AG verfügen kann. Wir hatten noch keine Gelegenheit hier eine BV zu machen.

Ich (SBRV) habe jetzt gleich einen Termin bei der GL in dem ich um sofortige Rücknahme des Schreibens bitte. Allerdings hab ich schon einen Anruf der Personalleitung erhalten, dass das ja alles halb so wild sei, was in dem Aushang stünde. Jetzt bin ich mal gespannt.

Herzlichen Dank für die Antworten und Hilfe!

B
BRHamburg

04.10.2019 um 15:22 Uhr

Neben den Gesprächen mit der Seite des Arbeitgebers müsst ihr auch die Kollegen einfangen. Den für die steht zur Zeit fest: Ihnen werden Zeitguthaben gekürzt und der Betriebsrat hat zugestimmt!

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Di2309

04.10.2019 um 17:01 Uhr

Absolut! Vielen herzlichen Dank für den Input.

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