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Auszubildende Urlaubsrückruf

P
Pipapo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

grundsätzlich kann der AG niemand aus dem Urlaub zurückrufen. Es sei denn, der AN macht das freiwillig.

Jetzt meine Frage: Gilt das so auch für Azubis, oder gibt es da abweichende Regelungen, wie z.B. auch freiwillig geht das nicht.

Danke für rasche Info

1.200014

Community-Antworten (14)

K
Kölner

20.11.2014 um 16:35 Uhr

@pipapo Was denkst Du selber?

P
Pipapo

20.11.2014 um 17:08 Uhr

Hallo Kölner,

ich denke da gilt dasselbe, zumindest habe ich nichts anderes gefunden. Aber wenn ich sicher wäre hätte ich hier keine Frage gestellt ;-)

Also bitte sei so nett...

Gruß

M
Moreno

20.11.2014 um 17:13 Uhr

Im Bundesurlaubsgesetz sind AN und Azubis gleich und ich glaub nicht das es in irgend einen Tarifvertrag so eine Regelung besteht. Als Betriebsrat habt Ihr es natürlich in der Hand so eine Absprache mit dem AG zu treffen, dass Azubis im Urlaub nicht angerufen werden dürfen.

K
Kölner

20.11.2014 um 17:15 Uhr

Nimm Dir einfach morenos Antwort zu Herzen.

C
Cosinus

20.11.2014 um 18:43 Uhr

Lieve Jungs, datt würde ich jetzt aber nochmals überdenken.

Ein Arbeits- und ein Ausbildungsverhältnis sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Was für den einen gilt, muss für den anderen noch lange nicht gelten.

Bei einem Azubi kann es nur dann einen Rückrufgrund geben, wenn z. B. in einem Lehrbetrieb kurzfristig eine spezielle Schulung durchgeführt wird, deren Termin vorher nicht bekannt und somit vom AG nicht planbar war. Sonst aber nicht.

Warum sollte ein Azubi auch zurückgeholt werden? Um eine Belastung für betreuende zu erhöhen?

In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Azubi seinen Urlaub auch hinsichtlich eines harmonischen und belastungsfreien Verlaufs seiner Ausbildung benötigt, und dieser nur in wirklich nicht vermeidbaren Fällen abgebrochen werden darf. Dieses kann aber immer nur im Zusammenhang mit dem Ausbildungsziel der Fall sein.

G
gironimo

20.11.2014 um 19:17 Uhr

Wo ist der Widerspruch Cosinus? Weder Azubi noch AN können aus den Urlaub zurückgeholt werden. So gesehen stimmen doch die Antworten.

N
Nubbel

20.11.2014 um 19:40 Uhr

Bei einem Azubi kann es nur dann einen Rückrufgrund geben, wenn z. B. in einem Lehrbetrieb kurzfristig eine spezielle Schulung durchgeführt wird, deren Termin vorher nicht bekannt und somit vom AG nicht planbar war. Sonst aber nicht.

wo kann man das nachlesen?

C
Cosinus

20.11.2014 um 21:08 Uhr

Da gibt es ein paar schöne Urteile zu, oder glaubst du wirklich ich behaupte hier etwas, was mir dann um die Ohren gehauen wird? Wer suchet, der findet auch.

@giro „Als Betriebsrat habt Ihr es natürlich in der Hand so eine Absprache mit dem AG zu treffen, dass Azubis im Urlaub nicht angerufen werden dürfen.“

Was sagt dir das? Und was ist hieran nicht richtig? Und wenn sich ein zweiter darauf bezieht, sind wir bei einer Mehrzahl. Daher auch Jungs und nicht Junge.

M
Moreno

20.11.2014 um 21:36 Uhr

Genehmigter Urlaub kann nicht einseitig rückgängig gemacht werden dies gilt für Arbeitnehmer und Azubis gleich. Es gibt aber keine Regelung wo steht das man nicht angerufen werden darf dies kann der Betriebsrat nur mit dem AG verhandeln. @cosinus was rauchst Du eigentlich heimlich? Mein Gott was für eine Pfeife!

C
Cosinus

20.11.2014 um 22:10 Uhr

Kindergarten nicht regelmäßig besucht?

In der Regel bezeichnet man andere ja nicht als Trillernde. Hängt natürlich stark von einer genossenen Erziehung ab.

Aber unter uns. Wenn ich du wäre und so sinnentfremdete Worthülsen Produzieren täte, würde ich wahrscheinlich alles Rauchen, was nur irgendwie qualmt.

K
Kölner

20.11.2014 um 23:07 Uhr

Du kannst kein Urteil haben, cosinus. Macht aber nix, blamiert hast du dich jetzt genug, mache es nicht noch schlimmer.

@all Es bringt nichts, jemanden der auf dem falschen Dampfer ist, so anzufeinden. Das macht ihn dann nur wilder. Aber ich habe eine Kerze angezündet für cosinus. Unter http://www.kerze-anzuenden.de/Kerzen/Cosinus-141938.html][IMG]http://www.kerze-anzuenden.de/s/1_141938.jpg ist die Kerze für ihn einsehbar.

M
Moreno

20.11.2014 um 23:21 Uhr

Ist dieser cosinus eigentlich verwand mit Orion ? Oder haben die nur die gleiche Gummizelle geteilt?

K
Kölner

20.11.2014 um 23:23 Uhr

Oh wie ketzerisch, Moreno. :-)

N
Nubbel

20.11.2014 um 23:33 Uhr

wer suchet der findet, nur urteile die belegen, dass cosinus keine ahnung hat.

und wer wissen möchte, wie falsch cosinus tickt:

@ Mobberdog Sorry, aber wieso hast du dich auf dieses Spielchen überhaupt eingelassen?

Wenn es bei euch so verfahren ist, hätte ich als BRV das ganz auf die Spitze getrieben (Außenwirkung). Erst recht dann, wenn ich sowieso an einen Rücktritt denke.

Es ist zwar richtig, dass ein BRV zu jeder Zeit neu gewählt werden kann. Sicher ist aber auch, dass dieses nicht ganz so einfach ist, wie es sich anhört.

Als BRV bestimme ich doch die TO. Und wenn ein Antrag zur TO beim BRV eingeht, sollte er diese ja auf die TO setzen. Was passiert denn, wenn der BRV dieses nicht macht? Dann stehen die lieben Kollegen vor der Entscheidung, ein Verfahren nach § 23 BetrVG beim Arbeitsgericht durchziehen zu müssen.

Auch wenn sie sich hierzu entschließen und dann ev. auch Erfolg haben, hätte es zumindest eine gewisse Zeit gedauert. Diese hätte man dann ja auch nutzen können, der Belegschaft Diverses zu erklären (Politik machen).

In diesem Zeitraum wären mir bestimmt so einige Sachen eingefallen, ihnen das Leben schwer zu machen, bzw. Sitzungen so zu planen und zu steuern, dass sie in dem einen oder anderen Fall, gegenüber der Belegschaft etwas schlecht dastehen würden. Da sie ja sowieso die Mehrheit stellen und alles blockieren könnten, gäbe es da bestimmt genug, wo man ansetzen könnte.

Bedenke: Wenn einem Sch.....hunde gegenübersitzen, muss man auch selbst zum Sch......hund werden und zumindest versuchen, sie zu übertreffen. Antwort 5 Erstellt am 19.11.2014 um 20:58 Uhr von Cosinus 246836 Antwort bearbeiten

hammer

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